Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) am 28. April 2020 hat sich das Bundesverkehrsministerium vorgenommen, vor allem für mehr Sicherheit für Fahrradfahrer zu sorgen. Um Autofahrer eindringlicher dafür zu sensibilisieren, den Mindestabstand während des Überholvorgangs einzuhalten, hat die Stadt Osnabrück jetzt vier Infoschilder an der Knollstraße plaziert.
Innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter: So viel Platz müssen Auto- und LKW-Fahrer lassen, wenn sie Fahrradfahrer überholen wollen. Die Regelung gilt dabei unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Mit dieser Regelung will das Bundesverkehrsministerium dafür sorgen, dass sich Radfahrer sicherer durch den Verkehr bewegen können. Doch die Regelung wird nicht immer eingehalten; ob aus Platzmangel oder trügendem Sicherheitsgefühl.
Abstand visualisieren
Um Autofahrer eindringlicher für das Einhalten des Mindestabstands zu sensibilisieren, hat die Stadt Osnabrück jetzt vier Infoschilder an der Knollstraße angebracht. Sie sollen den Abstand visualisieren, den Auto- und LKW-Fahrer zu Fahrradfahrern einhalten sollen und müssen, um sie nicht zu gefährden. „Der Schutzstreifen ist nicht das Maß“, erklärt Ulla Bauer, Radverkehrsbeauftragte der Stadt Osnabrück. „Autofahrer müssen bei dem Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten – wenn das nicht geht, müssen sie dahinter bleiben. Niemand mag das Gefühl, in einer engen Kurve mit 50 km/h überholt zu werden.“
Besonders viele Beschwerden an der Knollstraße
Die Knollstraße wurde gewählt, weil der Stadt hier besonders viele Beschwerden vorliegen; am 10. November 2020 wurde an zwei Orten entlang der Knollstraße daher eine Videoaufzeichnung des Straßenverkehrs gemacht. Insbesondere ging es der Stadt hierbei um die Frage, wie häufig Fahrradfahrer im Bereich der Mittelinseln überholt werden – also dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und wo die Autofahrer hinter den Radfahrern bleiben müssten. Im Bereich der Straße Lange Wand fuhren insgesamt 197 Fahrradfahrer gleichzeitig mit Autofahrern durch den Bereich der Mittelinsel. In 124 Fällen (63%) kam es dabei nicht zu einem Konflikt; in 73 Fällen (37%) wurde der Radfahrer überholt. Im Bereich der Potsdamer Straße kam es noch häufiger zu Konflikten: In 39 Prozent der Fälle, in denen Auto- und Radfahrer gemeinsam im Bereich der Mittelinsel fuhren, wurde der Radfahrer überholt und der Mindestabstand damit nicht eingehalten.
Novelle begrüßt
„Wir wollen nicht die gesamte Stadt mit Infoschildern ausstatten – eigentlich sollte es selbstverständlich sein, auf Dinge wie den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern zu achten“, so Stadtbaurat Frank Otte. „Vor der Novelle der Straßenverkehrsordnung war der Mindestabstand beim Überholvorgang als ‚ausreichend‘ definiert; für einige Autofahrer bedeutete das wohl, dass sie keinen Kratzer im Lack bekommen. Deswegen begrüßen wir die Novelle der StVO und die Klarstellung des Mindestabstands.“ Nicht nur an der Knollstraße gab es bisher Beschwerden über nicht eingehaltene Abstände zu Radfahrern – auch in anderen Bereichen, wie etwa der Parkstraße, sind Fahrradfahrer besonders gefährdet. „Und genau das wollen wir nicht. Fahrradfahrer müssen sich in Osnabrück sicherer fühlen, sonst fährt keiner mehr Rad und immer mehr Menschen steigen auf das Auto um“, führt Otte weiter aus.
Situation für Fahrradfahrer entschärfen
Sollten die Infoschilder in der Knollstraße ihren Zweck erfüllen und mehr Autofahrer dazu animieren, den Mindestabstand beim Überholen einzuhalten, werden sie auch in anderen Bereichen in Osnabrück eingesetzt. Auch die Situation rund um den Wallring, wo sich in den vergangenen Jahren mehrere tödliche Fahrradunfälle ereignet haben, soll bald entschärft werden. Geplant ist hier eine gesicherte Verkehrsführung für Fahrradfahrer rund um den Wall. Die Fördermittel wurden bereits beantragt.