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Startseite Deutschland & die WeltMigrationsexperte warnt vor Abschaffung des Grundrechts auf Asyl
Deutschland & die Welt

Migrationsexperte warnt vor Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juli 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juli 2023
Länder wollen Pauschale von monatlich 1.000 Euro pro Asylbewerber
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(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Kritik an Vorstoß zur Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. 
Migrationsexperte Daniel Thym hat den Vorstoß von Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) kritisiert, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen. „Es würden weiterhin Personen nach Deutschland kommen. Die könnten kein Asyl beantragen, würden bestimmte Leistungen nicht erhalten, dürften nicht arbeiten. Droht ihnen Gefahr in den Herkunftsländern, dürfen wir sie nicht abschieben. Im Ergebnis würde Herr Freis Vorschlag also bedeuten, eine große Schicht prekär lebender Personen in Deutschland zu schaffen“, sagte Thym der „Welt“ (Mittwochausgabe).

Keine Verringerung der Pull-Faktoren

Auch Pull-Faktoren würden im Falle der Umsetzung von Freis Vorstoß „nur gering“ geschmälert, da „die Menschenwürde nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, jedenfalls eine rudimentäre Versorgung bereitzustellen“.

Leerstelle im Vorstoß

Freis Vorstoß enthalte zudem eine Leerstelle, so Thym. Er fragte, was mit denjenigen passiere, die trotzdem in Europa oder Deutschland ankommen und kein Asyl beantragen können, und ob das dann die Legalisierung von „pushbacks“, also der unmittelbaren Abschiebungen, wäre. Weiter fragte Thym, ob diejenige, denen Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohen, die aber trotzdem hier ankommen und nicht in den `Kontingenten` sind, auch abgeschoben werden. „Wenn Frei das meint – dann wäre das nicht mit den Menschenrechten nicht machbar“, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Kodirektor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht.

Theoretisch umsetzbar, aber mit Einschränkungen

Obwohl Freis Vorstoß „realpolitisch kurzfristig nicht gangbar“ sei, sei es aber zu einfach zu sagen, dass er nach Europäischer Menschenrechtskonvention oder gemäß Grundgesetz nicht umsetzbar sei. „Theoretisch könnte der Gesetzgeber in Deutschland das Recht auf Asyl aufheben.“ Entscheidend sei aber das sogenannte Refoulement-Verbot, das in der Genfer Konvention festgeschrieben sei, so Thym. „Demnach darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Verfolgung oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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