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Mieter und ihre Rechte – was hinsichtlich Mietsituation, Mietspiegel und Heizkosten zu beachten ist

Gründer des Legal Tech-Unternehmens Conny setzt sich für die Rechte der Mieterinnen und Mieter ein. Foto: Dr. Daniel Halmer, Conny GmbH

Der Immobilienmarkt in Deutschland hält für Mieterinnen und Mieter einige Herausforderungen bereit. Immer wieder verändern sich gesetzliche Vorgaben und viele Mieterinnen und Mieter kennen nicht alle ihre Rechte. Was es zur Mietsituation, zur Reform des Mietspiegels und hinsichtlich der Heizkosten zu beachten gilt, erläutert Dr. Daniel Halmer von Conny GmbH im folgenden Interview.

Herr Dr. Halmer, wie bewerten Sie grundsätzlich derzeit die Situation für Mieterinnen und Mieter in Deutschland?

„Die Situation für Mieterinnen und Mieter in Deutschland ist meist angespannt bis kritisch. Insbesondere im urbanen Raum wird es zunehmend schwieriger. Aber auch in den umliegenden Gebieten steigen die Mieten stark an, da auch durch Corona angetrieben, viele Menschen aus den Städten wieder raus in die ländlichen Gegenden ziehen.
Dazu kommen eine sehr hohe Inflation und stark steigende Preise in fast allen Bereichen. Strom, Gas und Heizöl sind unter anderem in den letzten Monaten deutlich teurer geworden. Das ist für Mieterinnen und Mieter eine starke zusätzliche Belastung zu den ohnehin schon sehr hohen Wohnkosten.“

Viele Mieterinnen und Mieter wissen nicht genau, welche Rechte sie bei besonderen Mietsituationen wie bspw. möblierten Wohnungen zu beachten haben. Welche grundlegende Rechte treffen auf jede Mietsituation zu und welche Besonderheiten und Unterschiede gibt es?

„Wir gehen davon aus, dass der Großteil der Mieterinnen und Mieter nicht umfassend über ihre Rechte Bescheid wissen. Insbesondere in Ausnahme- oder Sonderfällen ist es für die meisten schwer, alle Facetten zu kennen. Das haben viele VerMieterinnen und Mieter auch erkannt. Sie versuchen so jedes Schlupfloch auszunutzen, um höhere Mieten zu verlangen. Oft wird es auch aufgrund von Mangel an bezahlbaren Wohnungen von den Mieterinnen und Mieter akzeptiert, obwohl sie wissen, dass es nichts rechtens ist oder sie zu viel für Ihre Wohnung zahlen.

Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter von möblierten Wohnungen die gleichen Rechte wie andere Mieterinnen und Mieter auch. Verträge für möblierte Wohnungen sind aber oftmals befristet und etwas teurer, da man die Ausstattung auch mietet. Hier sollten Mieterinnen und Mieter genau darauf achten, dass die Miete für die Möbel angemessen ist. Für die Berechnung gibt es verschiedene Ansätze. Wir erleben auch immer wieder, dass viele VerMieterinnen und Mieter viel zu hohe Möblierungszuschläge ansetzen und diese nicht ausreichend begründen. Bei Kurzzeitvermietung von unter einem Jahr gilt die Mietpreisbremse allerdings nicht.

Generell ist es sehr wichtig, dass Mieterinnen und Mieter wissen, egal ob möbliert, WG oder modernisiert, die Mietpreisbremse gilt für weitaus mehr, als viele denken.“

In diesem Jahr folgt der bundesweite Mietspiegel. Welche Veränderungen bzw. Auswirkungen wird dieser für betroffene Städte und Mieterinnen und Mieter mit sich bringen?

„Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Diese Reform des Mietspiegelrechts soll die Aussagekraft von Mietspiegeln verbessern und gleichzeitig Gemeinden ermutigen, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Ein Mietspiegel wird genutzt, um ortsübliche Vergleichsmieten zu ermitteln und so Mieterhöhungen zu gerechtfertigten. Dort, wo Mietpreisbremsen gelten, können damit außerdem Höchstmieten errechnet werden.

Bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gibt es Mindeststandards. Das bedeutet, dass diese nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen. Anschließend können auf dieser Grundlage Rechtsstreitigkeiten einfacher geklärt und präventiv verhindert werden. Die Reform des Mietspiegelrechts dient außerdem als Basis für die Durchsetzung einer bundesweit geltenden Mietpreisbremse.“

Wie lange wird es dauern, bis die Mietspiegelpflicht für Städte ab 50.000 Einwohner umgesetzt wird?

„Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen, die noch nicht über einen Mietspiegel verfügen, müssen diesen entweder bis zum 01.01.2023 (einfacher Mietspiegel) oder zum 01.01.2024 (qualifizierter Mietspiegel) erstellen.

Das Gesetz über die Reform des Mietspiegelrechts und die Mietspiegelverordnung, die Details über die Erstellung von Mietspiegeln regelt, sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Beides tritt zum 1.7.2022 in Kraft.“

Die neue Heizkostenverordnung ist durch die aktuellen Geschehnisse in und um die Ukraine ebenfalls vermehrt in den Fokus gerückt. Wie sollten Mieterinnen und Mieter diese nutzen, um sich abzusichern, und wie können sich Mieterinnen und Mieter vor überdurchschnittlich steigenden Heizkosten schützen?

„Die neue Heizkostenverordnung gibt Mieterinnen und Mieter mehr Transparenz über ihren Verbrauch. Diese bessere Einsicht sollten Mieterinnen und Mieter für sich nutzen, um so den eigenen Verbrauch zu kontrollieren und bei überhöhten Preisen den Anbieter wechseln zu können.

Durch diesen transparenten Einblick in den monatlichen Verbrauch können Mieterinnen und Mieter sich selbst überprüfen. Bei besonders hohen Verbrauchszahlen können VerMieterinnen und Mieter aufgefordert werden, die Dämmung oder Heizungsanlagen zu prüfen. Außerdem kann man so noch intelligenter und kostensparender heizen, in dem man genau prüft, was viel und wenig Heizkosten verursacht.“


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