Die Anpassung der Wohnungen in Deutschland an die EU-Gebäuderichtlinie und Energieeffizienzrichtlinie könnte laut einer Studie des Eigentümerverbandes Haus und Grund für die Mieter erhebliche Kostensteigerungen bedeuten. Obwohl die energetische Sanierung der Häuser zu einer Energiekosteneinsparung führt, könnten die Mieter letztlich trotzdem mit merklichen Mehrkosten konfrontiert werden.
Potenzielle Mehrkosten und Investitionen für Mieter und Vermieter
Laut Berechnungen des Haus-und-Grund-Verbandes drohen den Mietern Mehrkosten von teils mehr als 1.000 Euro im Jahr. Der Verband hat zwei Szenarien für 1,22 Millionen Mehrfamilienhäuser, die im Besitz privater Vermieter sind und in denen sich 6,22 Millionen Wohnungen befinden, errechnet. Bei einer energetischen Sanierung dieser Wohnungen auf den Energieeffizienzhausstandard 55 würden die Kaltmieten um 18,8 Milliarden Euro steigen. Gleichzeitig gäbe es eine Energiekostenersparnis von rund 7,5 Milliarden Euro. Die Mieter müssten dennoch unterm Strich 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche mehr zahlen. Bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnung wären das Mehrkosten von 108 Euro im Monat oder 1.296 Euro im Jahr.
Stellungnahme von Haus-und-Grund-Präsident Warnecke
Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund, appellierte an die Bundesregierung, „realistische und erreichbare Ziele“ zu setzen. In den Funke-Zeitungen warnte er: „Es erscheint sehr fraglich, ob ein individualisierter Klimaschutz über Vorgaben an Einzelgebäude sozial und gesellschaftlich gerecht bewältigt werden kann.“ Er forderte, dass sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die finanziellen Belastungen für Vermieter und Mieter berücksichtigt werden müssen.
Reaktion des Deutschen Mieterbunds
Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbunds, forderte gegenüber den Funke-Zeitungen eine Reform oder Abschaffung der Modernisierungsumlage. Siebenkotten kritisierte, dass die Warmmietenneutralität „tatsächlich häufig nicht erreicht“ werde. Dies liege insbesondere am System der Modernisierungsumlage, durch welche Vermieter die Kosten für Sanierungen an die Mieter weitergeben können.
Siebenkotten schlägt die Einführung eines Drittelmodells vor, das die Kosten der energetischen Sanierung zwischen der Öffentlichen Hand, Mietern sowie Vermietern aufteilt. Dabei solle die Modernisierungsumlage auf drei Prozent abgesenkt und gleichzeitig die Fördersätze für die Sanierung um 15 Prozent erhöht werden. „Damit rechnet sich das System für die Beteiligten“, so Siebenkotten.
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