Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat auf der Nationalen Maritimen Konferenz in Emden eine Stärkung der maritimen Wirtschaft in Deutschland gefordert. Er verwies auf die zentrale Bedeutung maritimer Sicherheit für die Industrie- und Handelsnation Deutschland und drängte auf eine schnelle Verabschiedung des „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ im Bundestag.
Merz wirbt für maritime Stärke und Sicherheit
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die maritime Wirtschaft in Deutschland stärken. „Deutschland hat alle Voraussetzungen, um eine führende maritime Nation im 21. Jahrhundert zu sein“, sagte er am Mittwoch auf der Nationalen Maritimen Konferenz in Emden. Dazu habe man auf Bundes- und auf Landesebene, bei den Unternehmen und bei Mitarbeitern Ambitionen, so der Kanzler auf der Konferenz.
Für eine Industrie- und Handelsnation wie Deutschland sei „maritime Sicherheit überhaupt die Voraussetzung für eine erfolgreiche Volkswirtschaft“, sagte Merz mit Blick auf die Lage in der Straße von Hormus. Zugleich mahnte er, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit seien zwei Seiten einer Medaille.
„Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ soll Verfahren beschleunigen
Nicht das fehlende Geld sei das größte Problem, sondern zu lange Verfahrenswege und Genehmigungsverfahren, so Merz. Er pochte daher auf einen baldigen Beschluss des sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ durch den Bundestag. Man habe es bereits vor Monaten im Bundeskabinett verabschiedet.
Das Gesetz diene dem Zweck, „Verfahren zu beschleunigen und den Ausbau der Straßen, der Bahnlinien und der Wasserwege so zu gestalten, dass deren Ausbau gegenüber allen anderen öffentlichen Belangen ein überragendes öffentliches Interesse bekommt“, sagte der Kanzler. Er wolle an die Kollegen „in beiden Bundestagsfraktionen appellieren, dieses Gesetz im Deutschen Bundestag jetzt schnell und zügig zu verabschieden“.
Kritik von Naturschutzseite und ergänzendes Gesetzesvorhaben
Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ steht in der Kritik, weil der unmittelbare Naturschutzausgleich für Infrastrukturprojekte damit wegfallen würde und die Klagerechte von Umweltverbänden deutlich eingeschränkt würden. Die Koalition plant daher als ausgleichendes Gegenstück ein „Naturflächenbedarfsgesetz“. Dagegen hat jedoch Berichten zufolge das Kanzleramt Vorbehalte eingelegt.
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