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Startseite Deutschland & die WeltMenschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt
Deutschland & die Welt

Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Januar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Januar 2025
AfD-Logo am 12.01.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht ausreichende Gründe für ein Parteiverbot der AfD. Die Organisation verweist auf die Radikalisierung der Partei und die Bedrohung, die sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt. Ein Verbotsverfahren könnte gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eingeleitet werden, wobei das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheidet.

Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte seine Einschätzung zur AfD im Kontext einer aktuellen Initiative im Bundestag. Die Organisation hatte bereits im Juni 2023 Programme sowie öffentliche Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträgern der AfD untersucht. „Die Partei hat sich seitdem weiter radikalisiert“, heißt es in der Erklärung des Instituts, das größtenteils durch den Bundestag finanziert wird.

Freiheitliche Grundordnung in Gefahr

Laut dem Menschenrechtsinstitut verfolgt die AfD das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. „Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde“, so das Institut. Der von Björn Höcke vorangetriebene Kurs innerhalb der Partei werde immer dominanter und orientiere sich an Methoden des Nationalsozialismus.

Verbotsverfahren als starkes Signal

Die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands betont, dass das Instrument des Parteiverbots für Situationen wie die aktuelle geschaffen wurde. Die AfD habe sich seit ihrer Gründung im Jahr 2013 radikalisiert und zugleich wachsende Zustimmungswerte erhalten. Besonders bei den jüngsten Kommunal- und Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg konnte die Partei an Einfluss gewinnen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztlich über ein Parteiverbot, jedoch nur auf Antrag des Bundestags, Bundesrats oder der Bundesregierung. „Es wäre das gebotene starke Signal, wenn nicht nur der Bundestag die gegenwärtige Initiative für ein Verbotsverfahren aufgreifen würde, sondern Bundesrat und Bundesregierung ebenfalls tätig werden“, so das Menschenrechtsinstitut weiter. Angesichts der Bedrohung durch die AfD solle man nicht auf das Verbotsverfahren verzichten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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