Nele Allenberg, Menschenrechtsexpertin und Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, äußert sich kritisch zur aktuellen Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan. Sie betont, dass sowohl der Schutz der öffentlichen Sicherheit als auch die Einhaltung von menschenrechtlichen Grundprinzipien in der Innenpolitik von entscheidender Bedeutung sind.
Die Balance von Sicherheit und Menschenrechten
Nele Allenberg analysierte die komplexe Thematik im Gespräch mit der „Rheinischen Post“: „Der Schutz der öffentlichen Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Innenpolitik. Nicht aus dem Blick geraten dürfen aber menschenrechtliche Grundprinzipien. Das sind die Refoulement-Verbote aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus der europäischen Menschenrechtskonvention.“
Abschiebungsschutz von Gerichten erteilt
Allenberg, die auch Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist, verwies auf gerichtliche Entscheidungen, die vor allem den Schutz von Personen betreffen, die keine Verbindungen nach Afghanistan haben. Sie zitierte: „Gerichte hätten Personen schon einen Abschiebungsschutz erteilt, die keinerlei Verbindungen nach Afghanistan haben und bei denen es als gesichert gilt, dass die sich dort keine Existenz aufbauen können, dort hungern und dahinvegetieren.“
Die Expertin hebt hervor, dass jede mögliche Abschiebung im Einklang mit menschenrechtlichen Vorgaben geprüft und entschieden werden muss, was die Komplexität und die Wichtigkeit dieses Themas unterstreicht.
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