Das Landgericht Osnabrück markierte am Montag (4. September) einen Meilenstein in seiner digitalen Transformation: Die 1.000ste Zivilklage, die in der e-Akte eingereicht wurde, erreichte das Gericht. Dies geschah nur knapp vier Monate nach der Implementierung der elektronischen Aktenführung.
Seit dem 1. Mai diesen Jahres ist die e-Akte für alle neu eingegangenen Verfahren in Zivilsachen verpflichtend. Sie tritt an die Stelle der herkömmlichen Papierakte.
Aktenstapel gehören bald der Vergangenheit an
Ein Blick in die Büroräume zeigt bereits, wie sich die Einführung der e-Akte auf den Arbeitsalltag auswirkt. Die zuvor üblichen Bilder von Aktenregalen, die mit unterschiedlich dicken Verfahrensakten gefüllt sind, gehören bald der Vergangenheit an. Diese Papierakten, die bis zum 30. April 2023 eingegangen sind, werden nach und nach abgearbeitet und die Regale dadurch immer leerer. Der typische Aktenstapel, der früher täglich zugeschickt wurde – wie auf dem beigefügten Foto links zu sehen – wird ebenfalls verschwinden. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter nun nach dem Hochfahren ihres Computers im e-Akte-Bearbeitungsprogramm eine klare Übersicht über die anstehenden Aufgaben des Tages.