Bei einem Betrieb im Südkreis der Region Osnabrück wurden mehrere hundert Schweine nicht ordnungsgemäß versorgt und sind mutmaßlich verhungert. Das teilte der Veterinärdienst für die Stadt und den Landkreis Osnabrück mit.
Im Auftrag des Betriebsinhabers wurde der Veterinärdienst für die Stadt und den Landkreis Osnabrück von dem bestandsbetreuenden Tierarzt informiert, dass in einem Stall im Südkreis über mehrere Wochen Schweine nicht ordnungsgemäß versorgt wurden. Die laut dem Landkreis unverzüglich durchgeführte Kontrolle durch Amtstierärzte des Veterinärdienstes ergab, dass mehrere hundert Schweine in den Stallungen mutmaßlich verhungert sind. Daraufhin wurde auch die Versorgung der überlebenden Schweine organisiert sowie die toten Schweine entsorgt und die anschließende Reinigung und Desinfektion der Stallungen veranlasst. Der Sachverhalt ist derzeit Gegenstand weiterer Ermittlungen des Veterinärdienstes in Zusammenarbeit mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg.
Die Mitteilung über den Tierschutzfall erfolgte im Auftrag des Betriebsinhabers durch den bestandsbetreuenden Tierarzt. Ein Mitarbeiter des Betriebes hatte offenbar seit längerem die ihm übertragende Versorgung der Tiere nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dies aber verheimlicht. Die Tierhaltung war laut Landkreis bisher nicht tierschutzrechtlich aufgefallen. Auch im Rahmen des risikobasierten Tierschutz-Kontrollkonzeptes des Veterinärdienstes waren bislang keine Kontrollen in diesem Betrieb vorgesehen, da es im Vorfeld keinerlei Hinweise auf Tierschutzverstöße gegeben hatte. In einem solchen Fall schwerster Tierschutzverstöße ist der Veterinärdienst auf aktive Hinweise aus dem Umfeld der Tierhaltung angewiesen, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.
Neun Tierhalter bekamen in drei Jahren Tierhaltungsverbot
Grundsätzlich sei das risikobasierte Tierschutz-Kontrollprojekt eine geeignete Methode, um auch ohne einen aktiven Hinweis Nutztierhaltungen herauszufinden, in denen schwerwiegende Tierschutzverstöße vorliegen. Der Veterinärdienst bewertet eine Vielzahl unterschiedlicher betriebsbezogener Daten und Statistiken zu tierschutzrelevanten Themen und erstellt anhand dieser Einstufung eine Liste an Betrieben, welche dann vorrangig tierschutzrechtlich kontrolliert werden. Durch diese gezielte Schwerpunktsetzung bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe wurden bereits viele kritische Betriebe durch den Veterinärdienst erkannt.
In den vergangenen drei Jahren wurden in 648 landwirtschaftlichen Betrieben Mängel festgestellt, in 97 Fällen kam es zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und 20 Fälle wurden aufgrund des Verdachtes einer Straftat an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In fünf Betrieben wurden Bestandsverkleinerungen angeordnet und neun Tierhaltern wurde ein Tierhaltungsverbot auferlegt.
Private Probleme oftmals Ursache
Der Veterinärdienst kann laut eigener Aussage nicht verhindern, dass es in einzelnen Tierhaltungen zu Tierschutzverstößen kommt. Das risikobasierte Kontrollsystem trage jedoch dazu bei, dass Fälle erkannt werden könnten, die ohne aktive Anzeigen ansonsten nicht oder zu spät erkannt würden.
In den meisten Fällen sind Überforderung und persönlichen Probleme der Tierbetreuer die Ursache für solch schwere Tierschutzverstöße, so der Landkreis. Umso wichtiger sei es nach wie vor, dass aufmerksame Mitbürger aktiv Hinweise geben, wenn ihnen auffällt, dass in einer Tierhaltung etwas nicht in Ordnung sein könnte. Der Veterinärdienst gehe diesen Anzeigen nach und leitet bei tierschutzwidrigen Zuständen die erforderlichen Maßnahmen ein. Je früher solche Mitteilungen erfolgen, desto früher könne den Tieren geholfen werden.