Wenige Tage vor Ablauf der Beantragungsfrist für die Energiepreispauschale haben mehr als 20% der Studierenden noch keinen Antrag gestellt. Trotz dieser Tatsache wird die Maßnahme von Bildungspolitikern verschiedener Parteien als Erfolg eingestuft.
Beantragungsstand der Energiepreispauschale
Laut Informationen der “Rheinischen Post” und einer Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liegen die erfolgreich eingereichten Anträge zur Energiepreispauschale bei 78,6 Prozent der Antragsberechtigten. Damit hätten sich über 700.000 der potenziellen 3,55 Millionen Berechtigten noch nicht um den Erhalt der Leistung gekümmert. Bislang wurden rund 2,8 Millionen erfolgreiche Anträge gestellt.
Bewertung der Leistung
Trotz der Tatsache, dass nicht alle Berechtigten den Antrag gestellt haben, wird die Energiepreispauschale als Erfolg gesehen. “Nicht alle Studierende oder Fachschüler sind arm und auf Hilfen angewiesen”, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Ria Schröder. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, verweist ebenfalls auf Erfolge, sieht jedoch Verbesserungspotenzial: “Wir brauchen für die Zukunft automatische Verfahren und zielgruppenorientierte Kommunikation, um wirklich allen Betroffenen zu ihrem Rechtsanspruch zu verhelfen.”
Fristende und Hintergrund der Energiepreispauschale
Die Frist zum Stellen eines Antrags endet erst am Montag, dem 2. Oktober, und nicht wie ursprünglich kommuniziert am 30. September. Dies hat allerdings einen bürokratischen Hintergrund: “Da der 30. September ein Samstag ist, endet entsprechend (…) des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, in diesem Fall Montag, dem 2. Oktober 2023”, so die Sprecherin des Ministeriums. Die Energiepreispauschale ist eine Einmalzahlung von 200 Euro für Studenten und Fachschüler, die im Zuge gestiegener Lebenshaltungskosten von der Bundesregierung im März eingeführt wurde.