Nach der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung, die am 25. Januar 2021, in Kraft getreten ist, gilt im Einzelhandel und im ÖPNV eine “erweitere” Maskenpflicht: hier muss nun eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske getragen werden. Die Stadt Osnabrück arbeitet nun an einer Änderung des Hausrechts in Gebäuden der Stadtverwaltung, damit auch hier medizinische Masken getragen werden müssen.
“Die Corona-Verordnung des Landes gibt vor, dass jede Person (…) in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat”, äußert sich Simon Vonstein, Pressesprecher der Stadt Osnabrück, gegenüber unserer Redaktion.
Mitarbeiter und Besucher betroffen
“Für einige Bereiche, beispielsweise Geschäfte, geht sie darüber hinaus und schreibt eine medizinische Maske vor. Weil das in den Stadthäusern jedoch durch die Verordnung nicht vorgeschrieben ist, arbeiten wir gerade an einer Dienstanweisung für die Beschäftigten der Stadt sowie einer vorübergehenden Änderung des Hausrechts, damit auch in den Gebäuden der Stadt eine medizinische Maske getragen werden muss”, so der Pressesprecher weiter. Das würde bedeuten, dass zukünftig sowohl Mitarbeiter als auch Besucher des Stadthauses medizinische Masken tragen müssten. Aktuell kann das Stadthaus 1 nur nach terminlicher Absprache und mit einer Alltagsmaske betreten werden.