Die letzte politische Hürde wurde genommen: Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Medizinforschungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und Verfahren rund um Arzneimittel und Medizinprodukte zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
Das neue Gesetz und seine Bedeutung
Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die Vereinfachung klinischer Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Einführung von Standardvertragsklauseln soll gewährleisten, dass klinische Prüfungen schneller als bisher beginnen können. Für besondere Verfahren ist die Gründung einer spezialisierten Ethik-Kommission vorgesehen, die Expertenwissen zur Bewertung von klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt. Ferner sollen die Prüffristen im Strahlenschutzrecht deutlich reduziert und durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Anzeigeverfahren übernommen werden, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verzahnen. Für alle strahlenschutzrechtlichen Anträge und Anzeigen wird ein einheitliches Portal geschaffen.
Stimmen aus der Politik
Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), betonte bei der Sitzung: “Es geht auch tatsächlich darum, uns als Biotechnologie- und Pharmastandort in Deutschland zu profilieren. Es geht um medizinische Innovationen etwa im Kampf gegen Krebs und Alzheimer.”
Bundesministerien begrüßen das Gesetz
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Verabschiedung des Gesetzes aus seinem Haus: “Mit dem Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren. Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland.”
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hob die schlankeren Verfahren hervor: “Das Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab.” Durch die Vereinfachungen könnten sich Ethik-Kommissionen und Behörden künftig stärker auf die komplexen ethischen und radiologischen Fach- und Rechtsfragen konzentrieren.
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