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Medizinerin begrüßt Reformvorschläge zu Abtreibungsparagrafen 218

Die Medizinerin Kristina Hänel begrüßt die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Reformen des Abtreibungsparagrafen 218 und fordert deren Umsetzung. Sie betont die Notwendigkeit, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und die Kostenübernahme durch Krankenkassen zu ermöglichen.

Abtreibungsparagraf 218: Reform dringend notwendig

In einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sprach sich Kristina Hänel, eine renommierte Medizinerin und langjährige Befürworterin für ein liberaleres Abtreibungsrecht, für die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reformierung des Abtreibungsparagrafen 218 aus. „Der Paragraf 218 StGB hat in über 150 Jahren Leid, Krankheit und Tod für unzählige Betroffene mit sich gebracht, aber Abtreibungen niemals verhindert“, so Hänel.

Notwendigkeit zur Reform: Eine medizinische Perspektive

Hänel betonte die Wichtigkeit der Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch. Damit verbunden wäre auch „endlich eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkassen“, erläuterte sie. Sie appellierte an die Politik, die Empfehlungen zu implementieren und dabei den Zugang zu Beratung sowie die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten. Einer Beratungspflicht steht Hänel jedoch kritisch gegenüber und hält sie nicht für sinnvoll.

Medienbericht: Expertenkommission für Legalisierung von Abtreibungen

Entsprechend eines Medienberichts, sprach sich eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Expertenkommission dafür aus, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren. Dies steht im Einklang mit Hänels langjährigem Engagement für ein liberaleres Abtreibungsrecht, einschließlich des Rechts von Ärzten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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