Die deutschen Kinderärzte warnen vor Engpässen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aufgrund des fehlenden Medikaments Penicillin und überlasteter Kinderkliniken. Hinzu kommt die wachsende Lücke durch den Ruhestand der Babyboomer-Generation bei Kinderärzten sowie bürokratische Hürden.
Engpässe in Medikamentenversorgung und Ärzteschaft
Laut Michael Hubmann, dem Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), gibt es in Deutschland aktuell massive Engpässe bei der Medikamentenversorgung. “Das ist deshalb so gefährlich, weil Penicillin das beste Antibiotikum gegen Streptokokken-Infektionen ist”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “Wenn wir auf breiter angelegte Antibiotika ausweichen müssen, erhöhen wir die Gefahr von Resistenzen.” Er fügte hinzu, dass auch Salbutamol, ein wichtiger Wirkstoff gegen Asthma und chronische Lungenerkrankungen, aktuell knapp sei.
Probleme in der Kinderarztversorgung
Neben den Medikamentenproblemen sind auch die Kinderärzte selbst eine Problemquelle. Hubmann machte darauf aufmerksam, dass in den letzten 30 Jahren zu wenige Kinderärzte ausgebildet wurden und viele der derzeitigen Ärzte in den Ruhestand gehen. “30 Prozent in unserer Arbeit haben nichts mit der Versorgung der Kinder zu tun – sondern mit überflüssiger Bürokratie. Klappt das nicht, werden wir die Versorgung auf dem jetzigen Niveau nicht aufrecht erhalten können”, warnte er.
Überlastung der Kinderkliniken
Darüber hinaus sind viele Kinderkliniken überlastet und müssen schwerkranke Kinder verlegen. “Das gehört inzwischen zum bitteren Alltag im Winter”, so Hubmann. “Wir haben uns schon daran gewöhnt, regelmäßig Kinder von München nach Garmisch zu transportieren, weil es in München kein freies Bett mehr gibt.” Er fordert grundlegende Änderungen in der Ausstattung der Kinderkliniken.
Forderung nach Änderungen im Kinderkrankengeld
Um die Eltern kranker Kinder zu entlasten, fordert der BVKJ eine Ausweitung der Regelungen zum Kinderkrankengeld. “Das sollte sich ändern. Langfristig sollten auch private Krankenversicherungen verpflichtet sein, Kinderkrankengeld zu zahlen”, sagte Hubmann. Besonders für Familien, wo ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, sei diese Änderung wichtig. Im bestehenden System habe der gesetzlich versicherte Elternteil keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das gemeinsame Kind privat versichert ist.
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