(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bund plant Vernichtung von 755 Millionen Corona-Masken.
Das Bundesgesundheitsministerium plant die Vernichtung von mindestens 755 Millionen Corona-Masken. Die Masken wurden Anfang 2020 zu Pandemiebeginn beschafft und haben mittlerweile ihr Haltbarkeitsdatum überschritten. Das Ministerium sieht nun „eine zoll- und abfallrechtlich konforme energetische Verwertung vor“, so ein Sprecher. Betroffen seien 660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken.
Ausschreibung für Entsorgungsunternehmen gestartet
Für die aktuelle Vernichtung im großen Stil hat das Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Mai eine Ausschreibung gestartet, auf die sich externe Entsorgungsunternehmen bis Ende Mai bewerben konnten. Dies geht aus Dokumenten hervor, die das Ministerium auf einer Vergabeplattform des Bundes hochgeladen hat.
Bundesländer planen ebenfalls Verbrennung von Masken
Hinzu kommt, dass auch ein Großteil der Bundesländer eine Verbrennung von Corona-Masken plant oder diese bereits durchgeführt hat. Zehn Länder geben an, insgesamt 57,38 Millionen Masken verbrannt zu haben oder die Verbrennung zeitnah durchführen zu wollen.
Kritik aus FDP-Bundestagsfraktion und Opposition
Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an der Vorgängerregierung. „Die teure Überbeschaffung unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist außer Kontrolle geraten. Es sind Fehler begangen worden, die sich nicht wiederholen dürfen“, sagte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss, der „Welt“.
Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. „Die massenhafte Verbrennung von Corona-Masken durch das Bundesgesundheitsministerium ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“, kritisiert Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Es sei absehbar gewesen, dass die Masken nach Ende der Maskenpflicht in vielen Bereichen nicht mehr verwendet werden. „Minister Lauterbach hätte sich rechtzeitig um eine alternative Lösung kümmern müssen und die Masken etwa in großem Umfang an Arztpraxen, Krankenhäuser oder Behinderteneinrichtungen abgeben können“, so Vogler.