Seit Samstag gilt in Osnabrück die „Maskenpflicht„, ab Montag müssen die Menschen in ganz Niedersachsen in Geschäften, auf Märkten, bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und bereits beim Warten an den Haltestellen Mund und Nase bedecken. Mit der Maßnahme soll die weitere Ausbreitung des Corona-Virus abgeschwächt werden.
Masken sind nicht Teil der Beförderungbedingungen
Wie handhaben die Stadtwerke Osnabrück, die ab Montag (27. April 2020) wieder in einem dichteren Fahrplan fahren werden die Situation?
Auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte Stadtwerke-Pressesprecher Marco Hörmeyer das Vorgehen, an dessen Ende eine empfindliche Strafe für den „Maskenverweigerer“ stehen kann. Hörmeyer: „Wir weisen sowohl auf den Displays in den Bussen als auch – je nach Situation – per Durchsage auf die geltende Maskenpflicht hin. Rechtlich gesehen fällt die Maskenpflicht allerdings nicht unter unser Hausrecht, da sie nicht in unseren Beförderungsbestimmungen steht. Somit dürfen wir Maskenverweigern nicht die Fahrt verweigern.
Allerdings prüfen unsere Fahrer per Blick in den Innenraumspiegel, ob und wie viele Personen das Tragen einer Maske im Bus verweigern und werden in solchen Fällen per Funk die Leitstelle informieren, die dann wiederum sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt darüber informiert“.
In München darf Maskenverweigerern die Fahrt verweigert werden
Eine bundesweite Umfrage des Portals „Watson“ hat ergeben, dass auch andernorts auf Freiwilligkeit bei den Nutzern der Verkehrsbetriebe gesetzt wird. Einzig der Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) ist der Ansicht, dass Maskenverweigerern auch ohne Hinzuziehung der Polizei die Beförderung verweigert werden dürfe.
Die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) hat bereits in der vergangenen Woche kostenlose Gesichtsmasken für ihre Abokunden verschickt.