Angesichts der zunehmenden Infektionswellen haben Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Möglichkeit, eine Maskenpflicht einzuführen. Dies ist jedoch abhängig von der individuellen Entscheidung der jeweiligen Einrichtung, da staatliche Vorschriften nach Ablauf des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr möglich sind.
Gesundheitseinrichtungen können Maskenpflicht verhängen
In NRW können Gesundheitseinrichtungen, wie Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, eine Maskenpflicht beschließen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtungen, die im Sinne ihres Hausrechts eine Verpflichtung zum Maskentragen festlegen können, erklärte die Sprecherin des Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) gegenüber der „Rheinischen Post“.
„h2>Staatliche Vorgaben nicht möglich, aber auch nicht notwendig
Nach Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes können staatliche Vorgaben wie eine Masken- oder Testpflicht nicht mehr eingeführt werden. Dennoch betonte sie: „Staatliche Einschränkungen wie eine Masken- oder Testpflicht sind nicht möglich, aber auch nicht notwendig.“
Aufruf zur Umsicht
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, rief Minister Laumann die Bevölkerung zur Umsicht auf. „Patienten mit Erkältungssymptomen sollten grundsätzlich – auch ohne eine Coronadiagnose – Kontakte auf das Nötigste reduzieren, sich schonen und gegebenenfalls krankschreiben lassen. Dies dient auch der Vermeidung der Weiterverbreitung anderer Erreger wie der Influenza.“ Er empfiehlt auch, Impfstatus zu prüfen und sich in der eigenen Praxis oder Apotheke beraten zu lassen.
Ausland nimmt ähnliche Maßnahmen
Die Möglichkeit zur Einführung einer Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ist nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern auch international. So hat Spanien kürzlich eine Maskenpflicht für Gesundheitseinrichtungen eingeführt.
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