Seit Samstag gibt es eine allgemeine Maskenpflicht in der Stadt Osnabrück, seit diesem Montag auch in ganz Niedersachsen. Doch wie sollen Ladenbesitzer und Angestellte mit “Maskenverweigerern” umgehen? Gleich vorweg: Geldstrafen gibt es zumindest in Niedersachsen keine.
Bereits am Samstagnachmittag meldeten sich mehrere Leser bei unserer Redaktion und berichteten von Supermarktkunden, die offensichtlich noch nichts von einer Maskenpflicht gehört hatten, oder sich darüber bewusst hinwegsetzten.
Dies, obwohl inzwischen auch zahlreiche Einzelhändler und Supermärkte sogenannte Tagesmasken im Angebot haben. Ein Leser berichtete uns auch davon, dass ein Supermarkt am Salzmarkt kostenfrei einfache Schutzmasken an seine Kunden verteilt. Über unsere eigens dafür eingerichtete Facebookgruppe bieten zahlreiche private und kommerzielle Anbieter aus der Region Osnabrück Tagesmasken und Masken mit FFP-Zertifizierung an.
Supermarktmitarbeiter dürfen nicht handeln, einzelne Kunden werden aggressiv
Zu den Schilderungen, die uns über das Wochenende erreichten, gehört auch, dass Mitarbeiter in einem Supermarkt auf Ansprache gegenüber Kunden erklärten, sie dürften auf Anweisung der Marktleitung dazu keine Stellung nehmen und auch nicht aktiv werden.
In einem Discountmarkt an der Pagenstecherstraße, so eine weitere Leserzuschrift, soll es auch zu verbalen Ausfällen eines “Maskenverweigerers” gekommen sein, als er von einer Kundin angesprochen wurde.
Wie sieht die Rechtslage aus, was macht die Stadt Osnabrück?
Auf Nachfrage erklärte Simon Vonstein, der für die Stadt Osnabrück den Pressekontakt zum gemeinsamen Krisenstab mit dem Landkreis hält, dass man von Seiten der Stadtverwaltung auf die Verantwortung des Einzelnen setze. Rein rechtlich könne nur der Ordnungsaußendienst die Maskenpflicht durchsetzen und werde in den kommenden Tagen auch verstärkt Präsenz zeigen.
Niedersachsen versäumt Aufnahme der Maskenpflicht in Bußgeldkatalog
Betreibern von Geschäften und den Angestellten bleibt nur der Hinweis auf das jeweilige Hausrecht und die Hoffnung auf eine möglichst starke Präsenz des Ordnungsamtes im Umfeld der Läden.
Angesichts der Aggressivität, mit der einzelne Zeitgenossen sich gegen die Maskenpflicht, die vor allem dem Schutz der anderen Kunden dient, wehren, ist dies eine für den Handel unbefriedigende Situation.
Nach einer Recherche der Bildzeitung, droht Maskenverweigerern in Niedersachsen keinerlei Geldstrafe, obwohl erst kürzlich ein Corona-Bußgeldkatalog erstellt wurde. Ganz anders im Bundesland Bayern: Dort werden für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht bis zu 5.000 Euro fällig.
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