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Markus Söder sieht keine Notwendigkeit, Bundesverfassungsgericht zu schützen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat in einem Interview die Bedenken über eine mögliche Beeinflussung des Bundesverfassungsgerichts durch eine erstarkte AfD abgewiesen. Söder betonte die Sicherheit des Verfassungsgerichts und lehnte den Vorschlag ab, das Gericht im Grundgesetz zu verankern.

Keine Bedrohung für Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Markus Söder (CSU), Bayerns Ministerpräsident, hat in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ deutlich gemacht, dass er keine Notwendigkeit sieht, das Bundesverfassungsgericht explizit vor möglichen Beeinflussungen durch eine erstarkte AfD zu schützen. „In Deutschland werden die Verfassungsrichter in einem sehr aufwendigen Verfahren mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat gewählt, die Sicherheit des Verfassungsgerichts scheint mir gewährleistet“, erklärte der CSU-Politiker.

Söders Haltung zur Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Söder fügte hinzu, er habe nicht den Eindruck, „dass die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts in irgendeiner Weise bedroht sei.“ Zudem sprach er sich gegen häufige Veränderungen der Verfassung aus: „Außerdem sollte man die Verfassung nicht ständig ändern.“

Vorschlag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Diese Aussagen folgen auf den Vorschlag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Papier hatte in der vergangenen Woche angeregt, das Gericht im Grundgesetz zu verankern und auf diese Weise vor Feinden der Demokratie zu schützen. Er plädierte dafür, dass klar werden müsse, „dass das Gericht als Verfassungsorgan des Bundes gleichrangig mit den vier anderen Verfassungsorganen zu betrachten sei.“ Söder scheint diese Sichtweise jedoch nicht zu teilen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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