Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz kritisiert und fordert tiefgreifende Reformen in der Migrationspolitik und beim Bürgergeld. Er warnt, dass die aktuell getroffenen Beschlüsse nicht ausreichend seien, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Söder kritisiert die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz
Markus Söder (CSU) sieht in den Ergebnissen der Ministerpräsentenkonferenz eine unzulängliche Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Herausforderungen. „Ich glaube nicht, dass das reicht, was jetzt heute diskutiert wurde.“, sagte er dem TV-Sender „Welt“. Die Beschlüsse der Konferenz und von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wurden noch nicht offiziell veröffentlicht. Söder bemängelt insbesondere den ausbleibenden Wandel in der Migrationspolitik. „Das sind alles ganz kleine Trippelschritte. Die werden aber angesichts der Herausforderung dem nicht gerecht“, so der Ministerpräsident.
Reformen in der Migrationspolitik und beim Bürgergeld gefordert
Die CSU fordert dringende Reformen in der Migrationspolitik und beim Bürgergeld. Es bräuchte, laut Söder, Änderungen beim Bürgergeld und echte Rückführungsabkommen. „Auf diese Weise werde es sehr schwer werden, im Sommer die Zahlen halbwegs vernünftig zu gestalten“, so Söder. Zudem sieht Söder in der aktuellen Auslegung des Asylrechts Probleme. „Wir bräuchten auch endlich eine Integrationsgrenze und eine Umwandlung des Asylrechts in ein objektives Recht“, fordert er. Die aktuellen Herausforderungen seien mit dem heutigen Asylrecht nicht mehr zu bewältigen. Ebenso müssten Bereiche wie Kita-Betreuung und Wohnungsbau stärker berücksichtigt werden.
Bürgergeld als Verhinderungsstrategie
Darüber hinaus kritisiert Söder das Bürgergeld als „totale Verhinderungsstrategie“. Es sei ein Hindernis dafür, Migranten in Arbeit zu bringen. Somit sieht er Reformbedarf bei der Ausgestaltung des Bürgergelds. „Deswegen haben wir die wenigsten Migranten in Arbeit im Vergleich zu anderen Ländern“, erklärt Söder. In Deutschland haben Asylsuchende erst nach Anerkennung als Flüchtling Anspruch auf Bürgergeld. Danach gelten für sie dieselben Mitwirkungspflichten wie für andere Empfänger. Schutzsuchende aus der Ukraine können hingegen ohne langwieriges Verfahren Bürgergeld erhalten.
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