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Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Mann aus dem Raum Osnabrück, der als Geschäftsführer einer Baufirma und mehrere Spielhallen tätig war, zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte zwischen 2014 und 2017 zahlreiche Personen schwarz bezahlt.
Der Vorwurf lautete: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 44 Fällen sowie Steuerhinterziehung in sechs Fällen. Dafür verurteilte das Gericht den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
800.000 Euro Schaden
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Dezember 2014 bis Februar 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus.
„Dadurch wurden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 800.000 Euro hinterzogen“, erklärt der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.