Wurde der Osnabrücker Friedensinitiative (OFRI) das Verteilen von Flyern im Rahmen des Maiwoche-Fassanstichs verboten? Das zumindest behauptet die OFRI und hat deshalb eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Polizeidirektion Osnabrück eingelegt.
Was passierte beim Fassanstich?
Wie es in einer Mitteilung der Initiative heißt, haben zwei Mitglieder beim Fassanstich der diesjährigen Maiwoche dagegen protestiert, dass die russische Partnerstadt Twer erneut nicht zu dem Event eingeladen wurde. „Das hatte Oberbürgermeisterin Pötter sichtbar geärgert und war dann von Polizisten verboten worden“, so Johannes Bartelt von der OFRI.
OFRI schaltet Anwalt ein
Die Osnabrücker Friedensinitiative empfindet es als wichtig, gerade in der Zeit einer kriegerischen Auseinandersetzung die zivilen Kontakte nicht ganz abbrechen zu lassen, und verweist darauf, dass das Verteilen von Flyern nicht genehmigungspflichtig ist.
Die so genannte Fachaufsichtsbeschwerde wurde über eine Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei eingelegt. „Das Verteilen der Flugblätter mit politischen Inhalten zum Zwecke der öffentlichen Meinungsbildung ist bekanntlich nicht erlaubnispflichtig. Die Beamten hätten gegen die Mitglieder der Osnabrücker Friedensinitiative nicht einschreiten dürfen, da kein Tatbestand gegeben war, der ein Einschreiten gerechtfertigt hätte“, schreibt Rechtsanwalt Dr. Horst Simon in der Beschwerde und erwartet eine Klärung seitens der Polizeidirektion bis Ende Juni.