Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat seinen Eilantrag gegen die Überwachung seiner Person durch seine ehemalige Behörde im Verwaltungsgericht Köln zurückgezogen. Er begründet dies mit dem hohen Datenaufkommen, das ihm zur Verfügung gestellt wurde und das in der fristgerechten Zeit nicht hätte geprüft werden können.
Maaßens Eilantrag zurückgezogen
Das Verwaltungsgericht Köln und Hans-Georg Maaßen bestätigten gegenüber der „Rheinischen Post“, dass der Eilantrag zurückgezogen wurde. Das Hauptverfahren gegen die Beobachtung laufe aber nach wie vor weiter. Ursprünglich hatte Maaßen einen Eilantrag gestellt, der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, also einer vorläufigen Regelung bis zur Entscheidung über die Klage gerichtet war. Nach dem Rückzug des Eilantrags könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Ex-Chef weiterhin beobachten, bis zu einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung über die Klage.
Übermäßige Datensammlung als Begründung
Maaßen erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass er seinen Eilantrag zurückgezogen habe, da das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Antragserwiderung zu umfangreiche Datenmengen über ihn geliefert hätte, die in der eingeräumten Frist nicht hätten geprüft werden können. So seien bei seinen Anwälten am 7. Mai eine 85-seitige Antragserwiderung eingegangen. Zudem seien der Kanzlei einen Tag zuvor Verwaltungsvorgänge mit 1677 Aktenseiten sowie zwei Datenträger mit mehr als 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial übergeben worden. Dieses umfangreiche Konvolut hätte bis zum 22. Mai geprüft werden müssen – eine viel zu kurze Zeitspanne, wie Maaßen bemängelt. Daher wolle er sich lieber auf das Hauptverfahren konzentrieren.
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