Seit 2008 stellt die Stadt Osnabrückerinnen und Osnabrückern im Rahmen eines Solardachkatasters Informationen darüber bereit, welche Gebäudedachflächen sich für solarenergetische Erzeugung von Strom und Wärme eignen. Jetzt ist es wieder auf dem neusten Stand und alle Gesetzesänderungen eingespeist.
Ein Solardachkataster bleibt nur dann eine nützliche Entscheidungshilfe, wenn es stets gepflegt wird und alle energiepolitischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Eingang in die Bewertung der Dachflächeneignung finden. Deshalb wird das Osnabrücker Solardachkataster regelmäßig überprüft und über Updates angepasst. Mit dem neuesten Update der Stadt Osnabrück wurden nun die Beschlüsse des sogenannten „Osterpaketes“ der Bundesregierung sowie die kommenden Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ab dem Jahr 2023 in das Solardachkataster übersetzt.
Aktuelle Preise fließen in Berechnung ein
Konkret bedeutet das, dass sich die Wirtschaftlichkeit und optimale Anlagengröße aufgrund der steigenden Einspeisevergütung in vielen Fällen verbessert. Auch der aktuell durchschnittliche Strompreis sowie der aktuell durchschnittliche Anlagenpreis fließt nun in die Berechnung ein. Darüber hinaus gibt es neue Funktionen: Wahlfunktion zwischen Voll- oder Teileinspeisung sowie Angabe, ob man selbst Hauseigentümer oder Mieter ist. Für Mieterinnen und Mieter kann der integrierte Renditerechner nun einen Anhaltspunkt dafür geben, inwiefern sich ein Mieterstrommodell finanziell lohnen könnte.
Das Solardachkataster gibt es hier. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die die Bewertung der solarenergetischen Nutzung ihres Gebäudes nicht im Kataster dargestellt haben möchten, können sich jederzeit an den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück wenden und der Darstellung widersprechen.