HASEPOST
 
HASEPOST

Lohnerhöhung ab Juli: Mehr Geld für Garten- und Landschaftsbauer in Osnabrück

Wer Wege pflastert und Parks pflegt, bekommt ab diesem Monat mehr Geld. / Foto: IG BAU

Ab Juli können sich die rund 270 Garten- und Landschaftsbauer in Osnabrück über eine Lohnerhöhung freuen. Die Industriegewerkschaft IG BAU rät den Beschäftigten bei der nächsten Lohnabrechnung zum TarifCheck.

Zum Juli steigen die Einkommen um 2,8 Prozent. Fachkräfte verdienen nun mindestens 17,82 Euro pro Stunde, wie die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt mitteilt. Die IG BAU OsnabrückEmslandGrafschaft Bentheim rät den Beschäftigten in der Region, die nächste Lohnabrechnung zu prüfen und sich an die Gewerkschaft zu wenden, wenn das Plus ausbleibt.

Anreize für die Branche schaffen

IG BAUBezirksvorsitzender Friedrich Pfohl spricht von einer „fairen Anerkennung“ für eine anstrengende Arbeit: „Wer Wege pflastert, Sportplätze baut oder Parks pflegt, hat auch während der Pandemie alle Hände voll zu tun. Steigende Löhne sind wichtig, um die Branche attraktiv zu halten. Und sie helfen den Firmen dabei, die Fachleute zu finden, die sie dringend suchen.“

Die Gewerkschaft appelliert an die Beschäftigten, auf einer tariflichen Bezahlung zu bestehen und im Zweifelsfall in einen Betrieb zu wechseln, der sich an den Tarifvertrag hält.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion