Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung angekündigt, die zwar noch nicht veröffentlicht ist, aber ab Samstag (19. Juni) gelten soll. Darin wird es aller Voraussicht nach Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 10 geben. In der Stadt Osnabrück gelten diese Regelungen aber trotz der aktuellen Inzidenz von 6,7 zunächst nicht.
Hintergrund ist, dass auch die neue Verordnung die Maßgabe enthalten wird, dass ein Schwellenwert seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein muss, damit die in der Verordnung festgehaltenen Regelungen in Kraft treten können. Die Inzidenz in der Stadt lag jedoch am Dienstag, 15. Juni, letztmals über 10. Folglich könnte die Stadt – vorausgesetzt, die Inzidenzwerte steigen nicht wieder – am Montag, 21. Juni, die Unterschreitung des Schwellenwertes an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen erklären. Dann würden die entsprechenden Regelungen am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 23. Juni, in Kraft treten.
Niedersächsische Inzidenz bei 5,8
Die aktuelle Corona-Verordnung läuft noch bis zum 24. Juni 2021, die Fallzahlen gehen aber fast überall in Niedersachsen stetig zurück. Landesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz inzwischen bei 5,8. In einer eigenen Presseinformation stellt das Land daher konkrete Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10 vor, u. a. könnten die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert werden.
Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird vorgeschlagen, die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zu erhöhen. Geimpfte/Genesene sollen nicht mitzählen. Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn der Verantwortliche sicherstellt, dass alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären dann auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern etc. möglich.
Lockerungen bei Veranstaltungen ja, in Schulen nein
Die Regelungen im Veranstaltungsbereich sollen deutlich vereinfacht und gelockert werden. Das würde für alle Veranstaltungsformen bedeuten: Wenn mehr als 25 Personen drinnen / 50 draußen (Neuregelung privater Kontaktbeschränkungen), gelten Abstands- und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder der Pflicht, eine Maske zu tragen, soll möglich sein, wenn stattdessen von Besucherinnen und Besuchern ein negativer Testnachweis gefordert wird. Ab 1.000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst.
Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben. Im Gastronomiebereich wird vorgeschlagen, die zahlenmäßige Begrenzung bei den geschlossenen Feiern entfallen zu lassen (bisher 100 Personen drinnen/draußen mit Testnachweis, kein Abstand und keine Maskenpflicht). Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll aber ein negativer Testnachweis verlangt werden. In Discotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen.
Bei den Beherbergungen soll zukünftig voraussichtlich nur noch bei Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden. Auch die Regelungen für touristische Bus, Schiffs- und Kutschfahrten sowie Seilbahnen sollen gelockert werden. Bei Busreisen würde die Pflicht zur Testung entfallen. Insgesamt gäbe es eine Wahlmöglichkeit: drinnen durchgängig Maskenpflicht auch im Sitzen, dafür müsste kein Abstand eingehalten werden oder Einhaltung des Abstandes, dafür drinnen Maskenpflicht nur bis der Sitzplatz eingenommen wurde
Die Regelungen im Bereich Schule sollen bis zum 30.09.2021 unverändert bleiben, einschließlich der Testpflicht. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien (und damit die Rückkehr vieler Reisenden) abgewartet werden soll.
Neue Regelungen auch bei Inzidenz zwischen 10 und 35 angedacht
Bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 wird erwogen, bei den privaten Kontaktbeschränkungen die Begrenzung auf drei Haushalte entfallen zu lassen, möglich wären dann Treffen von bis zu 10 (über 14-jährigen) Personen aus bis zu 10 Haushalten zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen.
In der Stufe zwischen 10 und 35 würde zudem eine analoge Anpassung der Regelungen für touristische Fahrten erfolgen. Bei den Schiffsfahrten könnte (wie bei Busreisen) auf den Mindestabstand verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Testnachweis haben und bei Seilbahnen könnte auf Abstände verzichtet werden, wenn drinnen durchgängig Masken getragen würden.
Neu eingeführt werden soll zudem eine Härtefallregelung für Landkreise, wenn Inzidenzsteigerungen klar abgrenzbar sind und epidemiologisch keinen Sprung in die nächste Stufe rechtfertigen.
Außengastronomie am Adolf-Reichwein-Platz, Osnabrück / Archivbild vom 20. Mai 2021