Osterfeuer sind ein schöner Ausklang des Ostertages. Die Stadt Osnabrück hat 27 öffentliche Osterfeuer genehmigt.
Hier ist die Liste aller von der Stadt Osnabrück genehmigten Osterfeuer (PDF-Download).
Dazu kommen 4 weitere öffentliche Feuer, bei denen ausschließlich Kaminholz verbrannt wird.
Stadt veröffentlicht Sicherheitshinweise
Damit Menschen, Tieren, Bäumen und Häusern nichts passiert, gibt es klare Regeln für alle, die ein öffentlich zugängliches Osterfeuer aufschichten:
- Die Grundfläche darf höchstens 25 Quadratmeter groß sein.
- Höher als vier Meter darf nicht geschichtet werden.
- Das Osterfeuer muss mindestens 50 Meter von Häusern und Wäldern entfernt aufgebaut werden und 15 Meter von Bäumen und Hecken.
- Verbrannt werden darf nur Gehölz- und Strauchschnitt.
- Dicker als zehn Zentimeter sollen die Äste nicht sein.
- Steht das Osterfeuer schon einige Tage, nisten sich dort gern Tiere ein. Daher muss es einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umgeschichtet werden.
Einen Lageplan der genehmigten OSterfeuer ist auf der Internetseite http://geo.osnabrueck.de/osterfeuer/ zu finden.
Polizei und Feuerwehr sind über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid über mindestens 200 Euro rechnen.