(mit Material von dts Nachrichtenagentur) CDU-Generalsekretär verteidigt Forderung nach schneller Verurteilung von Straftätern in Freibädern.
Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Straftätern in Freibädern gegen Kritik verteidigt. „Wenn der Staat nicht durchgreift, haben die Leute das Gefühl, ja, jeder kann ja machen, was er will“, sagte Linnemann am Montagabend in der Sendung „RTL Direkt“. Damit müsse Schluss sein. „Die Täter müssen wissen, nach 24 Stunden werde ich abgeurteilt“, so Linnemann. „Wir machen uns doch lächerlich, wenn wir diese Leute laufen lassen.“
Schnellverfahren in der Praxis umsetzbar?
Auf die Frage, ob solche Schnellverfahren in der Praxis überhaupt funktionierten, sagte der CDU-Politiker: „Es gibt in Deutschland eine Strafprozessordnung, die sieht das vor. Es muss nur genutzt werden. Eine Stadt wie Heilbronn hat innerhalb weniger Monate 70 Mal abgeurteilt.“ Zwar fehle es vielerorts an Richtern und Staatsanwälten, gab Linnemann zu. Doch wer sich „daneben“ benehme, müsse wissen, „dass der Rechtsstaat durchgreift“.
Entscheidend ist die Beweislage
Bei unübersichtlichen Situationen in Schwimmbädern könne die Schuldfrage nicht immer rasch geklärt werden, so Linnemann im Interview mit Moderator Jan Hofer. „Aber es gibt genügend Täter, die durch Kamera beispielsweise beobachtet werden. Und wenn die Beweislage klar ist, muss durchgegriffen werden. Und das ist entscheidend.“
Kein Rechtsruck, sondern Rechtsstaatlichkeit
Angesprochen auf den Vorwurf, sein Vorstoß spiele letztlich der AfD in die Hände, sagte Linnemann: „Ich will gar keinen Rechtsruck haben, Herr Hofer. Ich will Rechtsstaatlichkeit. Das Recht, was es in Deutschland gibt, muss durchgesetzt werden.“