Die Linksfraktion plant nicht, die zehn aus der Partei Die Linke ausgetretenen Mitglieder, darunter die ehemalige Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht, in der Bundestagsfraktion zu behalten. Die Frage ist noch, wann die Entscheidung getroffen wird, jedoch scheinen die Verhandlungen eine klare Richtung einzuschlagen.
Ausschluss aus der Fraktion
Nach einem Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) steht die Entscheidung über den Verbleib der aus der Partei ausgetretenen Mitglieder in der Bundestagsfraktion der Linken bevor. Die zehn Mitglieder, angeführt von Sahra Wagenknecht, wurden aufgefordert, der bevorstehenden Fraktionssitzung fernzubleiben. Es wird erwartet, dass die Abstimmung über ihren Verbleib in den Sitzungen am 7. oder 14. November erfolgen wird.
Neue Parteipläne und Fraktionssplitterung
Wagenknecht hatte bei der Vorstellung der Pläne für ihre neue Partei angekündigt, dass die zehn Abgeordneten zunächst in der Bundestagsfraktion der Linken bleiben würden. Diese Ankündigung hat jedoch zu Unstimmigkeiten geführt. Der ehemalige Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, äußerte gegenüber dem RND: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir Leute, die so spalten, wieder in die Fraktion aufnehmen, damit sie dann im Januar mit einem großen Paukenschlag erneut aus der Fraktion austreten können. Das wäre aberwitzig.“
Folgen des Ausschlusses
Sollte die Entscheidung für einen Ausschluss der zehn Mitglieder getroffen werden, könnte dies dazu führen, dass die verbleibende Linksfraktion zu klein bleibt, um die Fraktionsstärke zu behalten. Es könnten sich zwei neue parlamentarische Gruppen bilden, die allerdings weniger Geld und Redezeit im Bundestag erhalten würden. Zudem müssten mehr als 100 Mitarbeiter der Fraktion gekündigt werden, um zu verhindern, dass Fraktionsmittel für den Aufbau des Konkurrenzprojekts BSW verwendet werden. Dennoch wären die Arbeitsverträge dieser Mitarbeiter bis zum Ende des März 2024 gesichert.
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