Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch ruft Bürger zur Unterstützung einer Petition auf, die den Entzug der Grundrechte des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke fordert. Gleichzeitig mahnt er Parteien dazu an, politische Auseinandersetzungen zu führen statt sich auf den AfD-Politiker zu fixieren. Mehr als 660.000 Menschen haben die Petition, die vor zwei Monaten bei Campact eingestellt wurde, bereits unterzeichnet.
Anruf zur Unterstützung der Petition
Linken-Politiker Dietmar Bartsch hat Bürger zur Unterzeichnung einer Petition aufgerufen, die den Entzug der Grundrechte des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke fordert. “Diese Petition aus der Mitte der Gesellschaft ist begrüßens- und unterstützenswert und ich wünsche mir, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese unterzeichnen”, sagte der Bundestagsabgeordnete dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”(RND). Der Erfolg der Petition werde auch durch die Anzahl der Unterzeichner entschieden.
Die Petition im Detail
Die Petition wurde vor zwei Monaten auf der Petitionsplattform des Kampagnennetzwerks Campact veröffentlicht. Sie ruft dazu auf, den “Faschisten Björn Höcke” zu stoppen und die Bundesregierung dazu zu bewegen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes zu stellen. Bis zum Wochenende haben über 660.000 Menschen die Petition unterzeichnet.
Bartschs eigene Position
Obwohl er zur Unterstützung der Petition aufruft, hat Bartsch sie selbst nicht unterschrieben. Seine Begründung: “Wir Politiker müssen die politische Auseinandersetzung führen”. Nach der anstehenden Landtagswahl in Thüringen soll entweder Bodo Ramelow von den Linken Ministerpräsident bleiben oder der CDU-Politiker Mario Voigt das Amt übernehmen, so Bartsch. Er warnte davor sich zu sehr auf die AfD und Höcke zu konzentrieren, da er dies für falsch hält.
Rechtlicher Kontext der Petition
Gemäß deutschem Recht können nur Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung einen Antrag auf Entzug von Grundrechten stellen. Bürger können nur dazu appellieren, diesen Weg zu gehen. Politisch wichtige Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit können laut Grundgesetz entzogen werden. Darüber hinaus sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz vor, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden können. Bislang wurden lediglich vier solche Anträge gestellt, die sämtlich vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden.
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