Die Linken-Chefin Janine Wissler kritisiert die Ampel-Koalition für ihre Entscheidung, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz nicht zu streichen. Wissler besteht darauf, dass neben dem Streichen des diskriminierenden und unwissenschaftlichen Begriffs die Neufassung von Artikel 3 zum Ausdruck bringen sollte, dass es um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung geht.
Wort „Rasse“ als Verursacher von Verletzungen
Janine Wissler (Linken-Chefin) zeigte sich in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) unzufrieden mit der Entscheidung der Ampel-Parteien und plädierte für die Entfernung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz. Wissler zufolge ist der Begriff diskriminierend und unwissenschaftlich. „Man sollte den Begriff ersetzen und dabei von rassistischer Diskriminierung sprechen. Sonst bleibt es bei einem Wort, das bei vielen Menschen Verletzungen hervorruft.“, sagte sie.
Änderungen in den Landesverfassungen
In diesem Kontext wies Wissler darauf hin, dass einige Bundesländer, darunter Saarland, Brandenburg und Thüringen, den Begriff bereits aus ihren Landesverfassungen entfernt haben. Während im Saarland und in Brandenburg die Formulierung nun lautet, dass niemand aus „rassistischen Gründen“ diskriminiert werden dürfe, nennt Thüringen in seiner Verfassung Herkunft, Abstammung, ethnische Zugehörigkeit und Sprache als Diskriminierungsmerkmale.
Expertenmeinungen zur Ersetzung des Begriffs „Rasse“
In einer Expertenanhörung im Jahr 2021 sprachen sich die Mehrheit der eingeladenen Fachleute für die Änderung des Begriffs aus. Insbesondere Henrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte, dass der Begriff „Rasse“ einem Menschenbild Vorschub leiste, wonach es menschliche „Rassen“ gebe. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes bemängelte zudem, dass der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ Rechtsunsicherheit hervorrufe.
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