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Startseite Deutschland & die WeltLinke kritisiert Bundestagspause als verfassungswidrig und wahlmotiviert
Deutschland & die Welt

Linke kritisiert Bundestagspause als verfassungswidrig und wahlmotiviert

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. November 2024
Leere Abgeordnetenstühle im Bundestag (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Pläne der Unionsparteien, SPD, Grünen und FDP, drei von vier Sitzungswochen des Bundestags im kommenden Jahr abzusetzen, ernten Widerstand. Insbesondere die Linke signalisiert Protest und beabsichtigt rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung.

Sitzungswochen-Absage stößt auf Ablehnung bei der Linken

Christian Görke, Abgeordneter der Linken, äußerte gegenüber dem „Spiegel“ seinen Unmut zur geplanten Streichung der Sitzungswochen: „Wir werden uns verfassungsrechtlich dagegen wehren.“ Görke zeigt sich entschlossen, nicht ohne Weiteres einer Entscheidung des Ältestenrates zuzustimmen, die er als eine Form der „Arbeitsverweigerung“ betrachtet.

Die erläuterte Begründung für die Absage der Sitzungswochen war, dass nach dem Scheitern der Ampelkoalition kaum noch Gesetzesvorhaben zur Debatte stünden. Diese könnten ohnehin nicht mehr umgesetzt werden.

Bedenken hinsichtlich parlamentarischer Kontrollfunktion

„Wir haben eine ausgewachsene Wirtschaftskrise – und das Parlament macht Pause“, kritisierte Görke. Seiner Meinung nach sollte das Aus der Regierung nicht dazu führen, dass auch das Parlament seine Arbeit einstellt.

Auf Kritik stößt bei ihm vor allem die Wahlkampftaktik der Union. Er vermutet, dass diese durch die Weigerung, Ampelgesetze gemeinsam zu beschließen, das Umfragehoch bis zur Wahl halten will. Görke sieht hierdurch die Opposition in ihrer Aufgabe beraubt, die Regierung zu kontrollieren.

Verfassungsrechtliche Prüfung angestoßen

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Linkspartei einen Verfassungsrechtler beauftragt. Dieser soll die Absage von Sitzungswochen prüfen und eventuelle rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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