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Startseite Deutschland & die WeltLinke kritisiert Bundesregierung nach gescheiterter Richterwahl scharf
Deutschland & die Welt

Linke kritisiert Bundesregierung nach gescheiterter Richterwahl scharf

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
Ines Schwerdtner am 08.07.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach dem Verzicht von Frauke Brosius-Gersdorf auf eine Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht hat Linken-Chefin Ines Schwerdtner der Bundesregierung Versagen bei der Organisation der Richterwahl vorgeworfen. Schwerdtner äußerte scharfe Kritik an den Regierungsparteien und forderte für die Linke ein Mitspracherecht bei künftigen Wahlen.

Kritik an der Bundesregierung

Ines Schwerdtner, Vorsitzende der Linken, bezeichnete die Situation um die verschobene Wahl zur Verfassungsrichterin als „Armutszeugnis für die Bundesregierung“. Im Gespräch mit dem Nachrichtenportal „T-Online“ sagte sie am Donnerstag: „Die Koalition schaffe es anscheinend weder in der Bevölkerung noch in ihrem eigenen Laden, Mehrheiten für sich zu gewinnen.“

Mit Blick auf die Regierungsparteien betonte Ines Schwerdtner: „Spahn hat seine Fraktion nicht im Griff und die Sozialdemokraten haben die Durchsetzungskraft eines schlafenden Kaninchens“, erklärte sie gegenüber „T-Online“. Weiter äußerte sie Zweifel an der Stabilität der Regierung: „So wird eine Regierung keine vier Jahre durchhalten können.“ Für künftige Richterwahlen forderte die Linken-Chefin: „Wir brauchen ein Vorschlagsrecht und einen Platz am Tisch für unsere Partei.“

Wahlverfahren für Verfassungsrichter

Die Wahl der 16 Richter am Bundesverfassungsgericht erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat. In beiden Organen ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Um diese Mehrheit zu erreichen, vereinbarten die Parteien in der Vergangenheit einen informellen Verteilungsschlüssel, der sich an der jeweiligen Parteigröße orientierte.

Neue Mehrheitsverhältnisse

Seit der Bundestagswahl verfügen Union, SPD und Grüne gemeinsam nicht mehr über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Für die Wahl von Verfassungsrichtern sind sie deshalb auf die Stimmen der Linken oder der AfD angewiesen. Scheitert die Wahl im Bundestag, kann ersatzweise der Bundesrat die betreffenden Richterposten besetzen. Dort verfügen die Landesregierungen, an denen Union, SPD, Grüne und FDP beteiligt sind, weiterhin über die notwendige Zweidrittelmehrheit.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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