Foto: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linksfraktion im Bundestag wirft der Bundesregierung einen Ausverkauf öffentlicher Liegenschaften vor. „Auch die Ampelregierung setzt die Privatisierungswelle bundeseigener Liegenschaften nahezu unvermindert fort“, sagte die Sprecherin der Fraktion für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik, Caren Lay, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Lay bezog sich dabei auf neue Zahlen zu Verkäufen von Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Linken-Anfrage zufolge hat die BImA im Jahr 2022 insgesamt 939 Liegenschaften verkauft. Nur 271 dieser Liegenschaften wurden demnach an öffentliche Träger verkauft. 71 Prozent der Liegenschaften wurden dagegen an private Interessenten veräußert.
Caren Lay kritisierte, es sei „völlig aus der Zeit gefallen, öffentliche Grundstücke zu verscherbeln.“ In der Antwort des Ministeriums auf Lays Anfrage heißt es, die BImA biete Liegenschaften grundsätzlich zunächst den Kommunen oder anderen Gebietskörperschaften an, bevor sie auf dem Immobilienmarkt verkauft würden. „Im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung verfolgt die BImA zudem das Ziel, für den Wohnungsbau geeignete und für den Bund entbehrliche Grundstücke vorrangig an Kommunen zu veräußern“, heißt es in dem Schreiben weiter. Durch dieses Verfahren sei sichergestellt, „dass keine für eine kommunale Nutzung interessante Liegenschaft ohne Beteiligung der Kommunen an private Träger verkauft wird.“
Bei den privatisierten Liegenschaften handele es sich „im Wesentlichen um Verkäufe von Kleinstflächen oder geringwertigen Flächen“, an denen die Kommunen kein Interesse gehabt hätten. Der Linken-Abgeordneten Lay geht das Vorgehen der Bundesregierung nicht weit genug. „Angesichts grassierender Wohnungsnot und dramatisch steigender Bodenpreise fordere ich einen Privatisierungsstopp der BImA“, sagte Lay. „Sollten Gemeinden Liegenschaften nicht erwerben können, muss die Vergabe künftig ausschließlich über Erbpacht an Private erfolgen“, ergänzte sie.