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Linke im Bundestag plant Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Die Fraktion der Linken im Bundestag plant einen eigenen Gesetzentwurf, um das Bundesverfassungsgericht nachhaltiger gegen den Einfluss von extremen Kräften zu schützen. Dieser Vorstoß zielt unter anderem darauf ab, die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts zu stärken und seine Unabhängigkeit durch Festlegungen zu Wahlverfahren, Amtszeit und Wiederwählbarkeit der Bundesverfassungsrichter zu sichern.

Linkspartei plant Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Susanne Hennig-Wellsow, Abgeordnete der Linken im Bundestag, kündigte in einem Interview mit der “Rheinischen Post” (Freitagsausgabe) an, dass ihre Partei an einem Gesetzentwurf arbeite, der das Bundesverfassungsgericht schützen soll. Sie betonte: “Die wichtigsten Punkte sind für uns: die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Amtszeit und das Verbot der Wiederwählbarkeit von Bundesverfassungsrichtern, das Wahlverfahren und ein konkreter Vorschlag zur Lösung von Blockaden einer Wahl.”

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Parteien

Sollten die geplanten Änderungen im Einklang mit den Vorstellungen der Ampelkoalition und der Union stehen, würde die Linke einem gemeinsamen Gesetzentwurf positiv gegenüberstehen. Hennig-Wellsow begrüßte insbesondere, dass sich die Koalition und “vor allem die CDU nun wieder an einen Tisch setzen wollen, um den Status des Bundesverfassungsgerichts besser im Grundgesetz zu verankern”.

Kritik an der Union

Dennoch äußerte sie auch Kritik an der Union und sprach von “politischen Spielchen”, die in dieser Angelegenheit nicht angemessen seien. “Mit dem Schutz des obersten Gerichts in Deutschland spielt man nicht und setzt ihn auch nicht als politisches Druckmittel ein”, mahnte die Linken-Politikerin.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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