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Startseite Deutschland & die WeltLinke fordert Verankerung des Rechts auf Abtreibung im Grundgesetz
Deutschland & die Welt

Linke fordert Verankerung des Rechts auf Abtreibung im Grundgesetz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. März 2024
Grundgesetz / Foto: dts
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Die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, fordert die Verankerung des Rechts auf Abtreibung im Grundgesetz, nach dem Vorbild Frankreichs. Sie warnt vor den Folgen eines Mangels an rechtlicher Klarheit, wie die aktuellen Entwicklungen in den USA zeigen, und betont die Notwendigkeit der Rechtssicherheit für Frauen und Ärzte.

Linken-Chefin fordert Verankerung des Abtreibungsrechts im Grundgesetz

Janine Wissler, die Vorsitzende der Linken, hat die Bundesregierung aufgefordert, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Sie äußerte diese Forderung in einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal T-Online, in dem sie betonte: „Denn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, deshalb gehört es ins Grundgesetz. Nur auf diese Weise wäre das Recht vor Angriffen durch rechte Kräfte geschützt.“

Kontext: Abtreibungsrecht in der Kritik

Wissler warnte vor den Konsequenzen einer fehlenden rechtlichen Klarheit und Sicherheit in Bezug auf das Abtreibungsrecht. Sie verwies auf die aktuelle Lage in den USA, wo konservative und christliche Fundamentalisten sich zusammenschließen, um die Kontrolle über den Körper der Frauen wiederzuerlangen. Sie stellte fest, dass bereits jetzt christlich-fundamentalistische Gruppen in Deutschland Ärzte bedrohen und Frauen unter Druck setzen.

Notwendigkeit der Rechtssicherheit

Die Linken-Chefin argumentiert, dass eine Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung Frauen und Ärzte vor solchen Angriffen schützen und ihnen Rechtssicherheit geben könnte. Sie fordert zudem, dass im Zuge dieser Verankerung der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden müsse, der den Schwangerschaftsabbruch als Straftat definiert. Dieser Paragraf wirke abschreckend und führe dazu, dass immer weniger Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wissler kritisierte: „Dieser Paragraf 218 macht den Abbruch zu einer Straftat und entmündigt Frauen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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