Linken-Parteichef Jan van Aken fordert eine umfassende Prüfung möglicher Vetternwirtschaft in der AfD-Bundestagsfraktion durch die Bundestagsverwaltung. Auslöser sind Berichte über familiäre Verflechtungen in der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, bei denen Angehörige über Kreuz angestellt und aus öffentlichen Mitteln bezahlt worden sein sollen.
Forderung nach Prüfung durch Bundestagsverwaltung
Linken-Parteichef Jan van Aken fordert die Bundestagsverwaltung auf, mögliche Vetternwirtschaft in der AfD-Bundestagsfraktion umfassend zu prüfen. Hintergrund sind Berichte über familiäre Verflechtungen in der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. Dabei sollen Angehörige über Kreuz in Fraktionen und Abgeordnetenbüros angestellt und aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sein.
„In Wenn korrupte AfD-Funktionäre im ganzen Land ihre Familienmitglieder mit Parteijobs versorgen, dann ist das schlimmste Clankriminalität“, sagte van Aken der „Bild“. „Wenn das in so vielen Landesverbänden der Fall ist, dann steckt da System dahinter – und dieses System muss aufgedeckt werden, auch auf Bundesebene“, erklärte er laut „Bild“.
Forderung nach Entlassungen und Rückzahlung von Geldern
Der Linken-Parteichef forderte, die Bundestagsverwaltung solle die Arbeitsverträge der AfD-Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter auf familiäre Beziehungen überprüfen. „Wenn Verwandte angestellt wurden, müssen diese entlassen werden. Die AfD-Fraktion muss die veruntreuten Gelder der Mitarbeiter-Pauschale sofort an den Staat zurückzahlen“, sagte van Aken der „Bild“. Sogenannte Überkreuzverträge, die dem Verschleiern von Interessenkonflikten dienten, sollten im Bundestag und in den Landtagen generell verboten werden, so der Linken-Politiker weiter gegenüber der „Bild“.
Prüfung externer Aufträge gefordert
Zudem solle die Bundestagsverwaltung nach den Worten von van Aken auch externe Aufträge der AfD-Fraktion prüfen. Es müsse untersucht werden, ob darunter ebenfalls Angehörige seien, „die sich das Ganze fürstlich haben vergüten lassen“, sagte van Aken der „Bild“.
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