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Linke fordert dauerhafte Übergewinnsteuer gegen Preisanstiege

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Gewinnabschöpfung für die Strompreisbremse in der Ausnahmesituation nach dem russischen Angriffskrieg genehmigt hat, fordert die Linke eine dauerhafte Übergewinnsteuer zur Bekämpfung von Preisanstiegen in Kernbereichen der Lebenshaltungskosten. Parteichef Jan van Aken (Die Linke) unterstreicht gegenüber der “Rheinischen Post”, dass eine solche Steuer die Verbraucher vor massiven Preiserhöhungen schützt.

Linke fordert übergewinnsteuer

Jan van Aken (Die Linke) äußerte sich zum Vorgehen der Energiekonzerne und Supermarktketten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine: “Sie haben die Gunst der Stunde genutzt, um sich auf Kosten der Mehrheit zu bereichern.” Er warnt vor einer Bagatellisierung dieses Verhaltens und betont: “Wir sollten aber nicht so tun, als sei das eine große Ausnahme. Es ist die Regel”. Van Aken fordert daher eine dauerhafte Übergewinnsteuer, die “die Extra-Gewinne der Konzerne wegbesteuert.”

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag argumentiert, dass die zeitlich begrenzte Gewinnabschöpfung für die Strompreisbremse weder eine Steuer noch eine nichtsteuerliche Abgabe darstelle. In der Ausnahmesituation nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 sei die Umverteilung der Überschusserlöse ein angemessener Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den Stromverbrauchern gewesen.

Ausnahmesituationen und Ausgleich

Die Richter in Karlsruhe betonten, dass die Betreiber durch die kriegsbedingten Verwerfungen auf dem Energiemarkt außerordentlich begünstigt worden seien, während die Verbraucher aus demselben Grund stark belastetet worden seien. Daher dürften die über die Investitionserwartungen vor dem Ukraine-Krieg hinausgehenden Erlöse zur Entlastung der Verbraucher verwendet werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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