Die Linkspartei erwägt rechtliche Schritte gegen den Sender RTL, da sie bei drei anstehenden TV-Duellen zur Bundestagswahl nicht eingeladen wurde. Sie beruft sich dabei auf den Medienstaatsvertrag, der politischen Kräften ein angemessenes Gehör in den Vollprogrammen zusichert.
Nicht eingeladen: Die Linkspartei
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, äußerte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung kritisch zu der Entscheidung des Senders. „Die einzige Partei aus dem linken Spektrum von der Diskussion auszuschließen, untergräbt die Demokratie und dient offenbar dazu, eine vereinheitlichte Meinung der Anwesenden herzustellen,“ zitiert die Zeitung Ehling. In einem Brief an RTL hatte er sein Befremden über die Ausladung zum Ausdruck gebracht.
Die Regeln des Medienstaatsvertrages
Ehling bezieht sich in seinem Protest auf den Medienstaatsvertrag. Laut diesem hätten politische Parteien wie die Linke das Recht, „in den Vollprogrammen angemessen Gehör zu finden“. Der Sender hätte damit gegen die journalistischen Grundsätze der politischen Fairness, Transparenz und Vielfalt verstoßen, merkte Ehling in seinem Brief an.
Die Begründung von RTL
RTL hatte zu den TV-Duellen die Kanzlerkandidaten und Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, „die derzeit anhand der Umfragewerte eine realistische Chance auf den Einzug in den neuen Bundestag beziehungsweise eine Regierungsbeteiligung haben“, lautet die Begründung des Senders. Dabei stehen die Linke, das BSW und die FDP derzeit in einer Umfrage von RTL gleichauf bei vier Prozent. Weder der Spitzenkandidat der Linken, Jan van Aken, noch die Spitzenkandidatin Heidi Reichinnek werden bei den TV-Duellen vertreten sein.
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