Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat versichert, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V keine Mehrbelastung für die Bürger verursachen wird. Im Gegensatz dazu betonte er die negativen Folgen einer Abschaffung des Ehegattensplittings, eine Maßnahme, die von linken Parteien unterstützt wird.
Lindners Versprechen: Keine Mehrbelastung durch Steuerklassen-Reform
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Bevölkerung in Bezug auf die geplante Umstellung der Steuerklassen beruhigt. „Es sind viele Musterrechnungen im Umlauf, mit denen Menschen Angst gemacht wird. Niemand wird weniger netto haben“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dabei betonte er den Unterschied zu einer Abschaffung des Ehegattensplittings: „Das ist der große Unterschied zu der von den linken Parteien oft geforderten Abschaffung des Ehegattensplittings. Denn ohne Splitting würden Paare schlechter gestellt“, so der FDP-Chef.
Kritik am Ehegattensplitting
Vom Ehegattensplitting profitieren Paare umso mehr, je größer der Gehaltsunterschied beider Ehepartner ist. Kritiker geben jedoch zu bedenken, dass dies insbesondere für Frauen mit geringerem Einkommen die Anreize für Mehrarbeit verringert.
Geplante Reform der Steuerklassen
Lindner skizzierte die Reform der Steuerklassen und stellte eine fairere Verteilung der Steuerlast in Aussicht: „Bei den bisherigen Steuerklassen III und V hat derjenige Ehepartner mit dem geringeren Einkommen überproportional hohe Steuerlasten. Bei der Steuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren – die es heute schon freiwillig gibt, aber nun zur Regel werden soll – wird die Steuerlast auf beide Partner proportional verteilt. Das ist fairer.“
Verzögerungen bei der Umsetzung
Lindner räumte ein, dass die Umsetzung der Reform sich verzögern könnte: „Im Jahressteuergesetz 2024 wird die Reform der Steuerklassen geregelt. Wir werden es in wenigen Wochen auf den Weg bringen, und es soll schnellstmöglich in Kraft treten“. Die genauen Auswirkungen und den Zeitplan der Umstellung gilt es jedoch noch mit den Bundesländern zu erörtern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind, so Lindner. „Die Umstellung wird aber etwas Zeit brauchen.“
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