Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stoppt den von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplanten Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Finanzministerium argumentiert, dass diese Anhebung Steuerentlastungen aus dem Wachstumspaket der Ampelkoalition konterkarieren würde.
Streit um die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, hat den Vorschlag von Hubertus Heil (SPD), Arbeitsminister, zur starken Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung blockiert. Diese Grenzen bestimmen, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen und werden jährlich angepasst. Laut „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) hat das Finanzministerium die entsprechende Verordnung vorerst gestoppt, auf Grundlage von Informationen aus „Regierungskreisen“. Es laufen nun Regierungsgespräche über das weitere Vorgehen.
Grund für die Blockade
Hintergrund für die Blockade ist, dass das Finanzministerium den Entwurf als widersprüchlich zu den im Wachstumspaket geplanten Steuerentlastungen sieht. „Mit dem vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden“, heißt es in einem Vermerk des Finanzministeriums, den das „Handelsblatt“ zitiert. „Letztlich würde ein Teil der mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz bereitgestellten Mittel zu Gunsten der privaten Nachfrage abgeschöpft und in die Einnahmeseite der Sozialversicherungen umgelenkt werden.“
Kritik an Berechnungsmethodik
Das Finanzministerium kritisiert zudem die Berechnungsmethoden und strebt deren Anpassung an. Die „Fortschreibungssysteme“ für den Ausgleich der kalten Progression bei der Steuer und für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen sollten „konsistent zueinander ausgerichtet werden“, heißt es im Vermerk. Bisher hängt die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnentwicklung ab. Der Vorschlag des Finanzministeriums sieht nun vor, die „Bemessungsgrenzen mit der Inflationsrate fortzuschreiben.“ Weiterhin solle es bei der kalten Progression ebenfalls – wie bei der Beitragsbemessungsgrenze – einen „gesetzlich verankerten grundsätzlichen Automatismus“ geben.
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