Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, plant im Rahmen seiner „Wirtschaftswende“ eine Änderung des Steuerrechts, die nur Vollzeitkräften Steuerfreiheit bei Überstunden gewährt. Diese Neuregelung, die erst ab der 41. Arbeitsstunde greift, könnte jedoch das Potential für rechtliche Konfrontationen bergen.
Steuerfreiheit bei Überstunden für Vollzeitkräfte
Christian Lindner, der Bundesfinanzminister (FDP), plant im Rahmen seiner „Wirtschaftswende“ eine Änderung des Steuerrechts, die nur Vollzeitkräften Steuerfreiheit bei Überstunden gewährt. „Erst ab der 41. Arbeitsstunde sollen keine Steuern mehr auf den Lohn anfallen“, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium (BMF).
Lindner zielt mit dieser Anpassung darauf ab, mögliche steuerliche Schlupflöcher zu schließen, die sich durch eine generelle Steuerbefreiung von Überstunden ergeben könnten. Lindners Mitarbeiter wiesen darauf hin, dass Arbeitnehmer in der Zukunft verstärkt Teilzeit arbeiten könnten, wenn alle Überstunden steuerlich befreit wären.
Risiken der neuen Regelung
Obwohl die neue Vorgabe von Lindner auf eine gerechtere Besteuerung von Arbeitnehmer zielt, sieht das BMF auch Risiken für den Fiskus. Es besteht die Befürchtung, dass Teilzeitkräfte gegen die Steuerbefreiung von Überstunden klagen könnten, weil sie sich diskriminiert fühlen. „Teilzeitkräfte könnten gegen die Steuerbefreiung von Überstunden klagen, weil sie sich diskriminiert fühlten“, so das BMF. Daher bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuregelung auf die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland auswirken wird.
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