Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat Pläne für eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr und des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer für 2025 angekündigt. Die genaue Höhe der Kindergelderhöhung steht jedoch noch aus und wird vom Existenzminimumbericht im Herbst bestimmt.
Pläne des Bundesfinanzministers
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, äußerte im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seine Pläne für Steuerentlastungen in den kommenden Jahren. Lindner bestätigte, dass es 2025 neben einer Erhöhung des Kindergeldes auch eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben werde. Die genaue Höhe der Kindergelderhöhung ist noch nicht festgelegt und wird laut Lindner vom Existenzminimumbericht im Herbst abhängen.
Entlastungen und Widerstände
Weiterhin betonte Lindner, dass die geplanten Steuersenkungen zur Abmilderung der kalten Progression nach seinen Schätzungen ein „einstelliger Milliardenbetrag“ sein werden. Trotz der erfolgreichen und überproportionalen Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2023, hält er an seiner Ablehnung einer erneuten Anhebung zum Jahresanfang 2024, wie von SPD und Grünen gefordert, fest.
Verfassungsrechtliche Notwendigkeit?
Der Finanzminister bekräftigte seine Forderung, den Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend zum Jahresanfang 2024 zu erhöhen. Dies begründet er mit verfassungsrechtlichen Gründen. Lindner spricht hierbei von einer Blockade seitens SPD und Grünen, die eine Umsetzung bisher verhinderten.
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