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Lindner gegen AfD-Verbotsverfahren, fordert demokratischen Wettbewerb

FDP-Chef Christian Lindner hat sich gegen ein Verbotsverfahren der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, trotz der Beobachtung der Partei als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei diesem sensiblen Thema empfiehlt Lindner einen sachlichen Umgang und warnt vor einer möglichen Inszenierung der AfD als Opfer.

Position von Christian Lindner zur AfD

Christian Lindner (FDP) äußerte sich in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe skeptisch über ein mögliches Verbot der AfD. „Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch”, erklärte er. “Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden.” Stattdessen müsse die Auseinandersetzung „im demokratischen Wettbewerb erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren kann.”

Die AfD und deren Wähler

Lindner sieht eine Notwendigkeit, sich um die erreichbaren Wähler der AfD zu bemühen und legte besonderen Wert auf einen lösungsorientierten Ansatz. „Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern auch mit konkreten Lösungen. Ich empfehle nüchterne, sachliche Härte.“

Eine der Ursachen, warum viele Leute die AfD wählten, sei der Frust über ungeregelte Migration seit der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), so Lindner.

Die AfD und Gewalt

Trotz seiner kritischen Haltung zur AfD wollte Lindner der Partei keine Mitverantwortung für die jüngsten Angriffe auf Politiker in Deutschland geben. „Die AfD ist in den vergangenen Jahren ebenfalls Opfer und Objekt von Gewalt geworden”, unterstrich er. Es gebe eine Verrohung, bei der die Grenze zur Gewalt überschritten werde.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am Montag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und die „Junge Alternative“ (JA) weiterhin als Verdachtsfall beobachten darf. „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt“, sagte der vorsitzende Richter.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen gerichtet sind und diesen nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen – eine Diskriminierung, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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