Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat angekündigt, dass die Entscheidung über die Auszahlung des von der Ampel-Koalition geplanten Klimageldes erst in der nächsten Legislaturperiode fallen wird. Die Idee des Klimageldes besteht darin, die Einnahmen aus dem CO2-Preis pro Kopf an die Bürger zurückzugeben.
Auszahlung des Klimageldes: Zeitplan und Zwischenbilanz
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stellt die Entscheidung über die Auszahlung des Klimageldes zurück. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte er: „Ob wir die Förderlandschaft in diese Richtung politisch umbauen, das wird nach der nächsten Wahl zu entscheiden sein“. Trotz der Verzögerung betonte er, dass man technisch ab 2025 in der Lage sein werde, eine Pro-Kopf-Auszahlung vorzunehmen und fügte hinzu: „Damit liegen wir im Plan.“
Die Idee hinter dem Klimageld
Das geplante Klimageld soll den Menschen die Einnahmen aus dem CO2-Preis pro Kopf zurücküberweisen. Derzeit werden diese Einnahmen jedoch zur Förderung von umweltfreundlichen Maßnahmen wie Heizungen, Gebäudesanierung und grüner Stahlproduktion verwendet. Lindner weist darauf hin, dass „wenn ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, in dem Jahr einige hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen“ können, da das Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann.
Künftige Planung und Auswirkungen
Der Bundesfinanzminister stellte klar, dass das Klimageld die bestehenden Förderungen ersetzen würde. Eine Entscheidung über einen solchen Systemwechsel könne jedoch erst nach der nächsten Bundestagswahl getroffen werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es, dass man einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln wolle, um einen künftigen Preisanstieg der CO2-Preise zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Dieser Mechanismus wird als „Klimageld“ bezeichnet und war Bestandteil der Wahlprogramme aller Ampel-Parteien bei der letzten Bundestagswahl. In dem FDP-Programm wurde dieses als „Klimadividende“ bezeichnet und sollte zur „Rückzahlung eines jährlich zu berechnenden pauschalen Betrages an jede Bürgerin und jeden Bürger“ beitragen.
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