Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Beschäftigung nicht gemeldet und kassiert
Der rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Automatisierte Prüfung kommt hinter Betrug
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Strafe: neben Geldstrafe auch Beiträge zurückzahlen
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Leon-Marvin Freitag, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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