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Leistungsbetrug: Frau in Osnabrück zu achtmonatiger Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Osnabrück hat eine Frau zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Der Fall, der durch das Hauptzollamt Osnabrück ermittelt wurde, dreht sich um Sozialbetrug. Die Verurteilte hatte sich zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 800 Euro erschlichen.

Arbeitsaufnahme verschwiegen

Im Januar 2023 trat die Frau eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, die sie dem Jobcenter nicht meldete. Die Pflicht zur sofortigen Mitteilung über die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ignorierte sie trotz mehrfacher Hinweise. Durch das Verschweigen der Arbeitsaufnahme erhielt sie weiterhin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Abfrage brachte Unstimmigkeiten ans Licht

Die Entdeckung des Betrugs erfolgte durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Diese automatisierte Überprüfung wird von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern durchgeführt, um Leistungsempfänger auf illegitime Zahlungen zu kontrollieren. Die DALEB-Abfrage brachte Unstimmigkeiten in den Angaben der Frau ans Licht, woraufhin das Jobcenter das Hauptzollamt informierte. Dieses nahm daraufhin die Ermittlungen auf, die letztlich zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft führten.

Das Urteil des Amtsgerichts sieht eine achtmonatige Haftstrafe vor, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit bleibt der Verurteilten eine Haft erspart, unter der Bedingung, dass sie in den nächsten vier Jahren keine weiteren Straftaten begeht.


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