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Startseite Deutschland & die WeltLeipziger Gericht verurteilt Meta zu DSGVO-Entschädigung
Deutschland & die Welt

Leipziger Gericht verurteilt Meta zu DSGVO-Entschädigung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. Juli 2025
Facebook-Nutzer am Computer (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Landgericht Leipzig hat Meta Platforms Ireland zu einer Entschädigungszahlung von 5.000 Euro an einen Facebook-Nutzer verurteilt. Grundlage war die unzulässige Sammlung und Übermittlung personenbezogener Daten durch die sogenannten Business-Tools. Das Gericht begründet die hohe Zahlung mit massiven Verstößen gegen europäisches Datenschutzrecht und den finanziellen Gewinnen von Meta durch personalisierte Werbung.

Gerichtsurteil zu Datenschutzverstößen

Das Landgericht Leipzig hat am Freitag Meta Platforms Ireland zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro an einen Facebook-Nutzer verpflichtet. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um eine Reaktion auf massive Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht. Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass Meta durch personalisierte Werbung Milliardengewinne erziele und so der Wert der personenbezogenen Daten entsprechend hoch sei.

Umfangreiche Datensammlung und weltweite Übermittlung

Das Gericht stellte fest, dass Meta über die sogenannten Business-Tools Daten von Nutzern sammle – selbst dann, wenn diese nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt seien. Diese Informationen würden weltweit übermittelt, insbesondere in die USA, und dort ausgewertet. Als rechtliche Grundlage für die Entscheidung zog das Gericht die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) heran. Es folgte damit einer Linie des Europäischen Gerichtshofs, der bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle behandelt hatte.

Besondere Bedeutung der Entschädigungshöhe

Nach Ansicht der Kammer müsse die Höhe der Entschädigung über den üblichen nationalen Schmerzensgeldbeträgen liegen. Dies wurde damit begründet, dass der Wert personenbezogener Daten für Meta enorm sei. Das Landgericht entschied, auf eine individuelle Anhörung des Klägers zu verzichten, da keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten gewesen wären. In der Urteilsbegründung heißt es zudem, dass die Entscheidung des Gerichts zahlreiche weitere Klagen von Facebook-Nutzern nach sich ziehen könnte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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