Würde man die vom Land Niedersachsen und der federführend für die Bundesländer agierenden Landesregierung von Schleswig-Holstein geplanten Lockdown-Lockerungen tatsächlich umsetzen, müssten in Stadt und Landkreis Osnabrück nun zahlreiche Lockerungen greifen.
Trotz geringfügiger Steigerung der Zahl der aktuell Infizierten in den vergangenen 24 Stunden um +13 Personen seit Samstag, hat sich die Pandemielage zwischen Artland und Teutoburger Wald derzeit grundlegend entspannt, wie unsere Redaktion am Vortag bei einem Vergleich der aktuellen Zahlen mit den Werten der vergangenen drei Wochen darlegen konnte (Zahl der aktuellen Corona-Fälle innerhalb drei Wochen halbiert).
Das Land Niedersachsen, in dem derzeit u.a. die Gemeinden Nienburg a.d. Weser und Uelzen mit Werten von 209,2 und 244,6 die Zahlen nach oben treiben, verzeichnet im Mittel über alle Gemeinden hinweg eine 7-Tages-Inzidenz von 78,7 – also rund 10 Punkte oberhalb der Region Osnabrück.
Mit einer 7-Tages-Inzidenz von derzeit 69 in der Stadt Osnabrück und 68,4 im Landkreis Osnabrück könnten nach aktueller Planungsgrundlage für den Ausstieg aus dem Lockdown wieder Treffen von fünf Menschen aus zwei Haushalten, körpernahe Dienstleistungen (Friseure) und eingeschränkter Regelbetrieb an den Kitas sowie Wechselunterricht in Schulen möglich sein. Die Sache hat nur einen Haken: Noch ist dieser Stufenplan lediglich eine Diskussionsgrundlage und er soll erst ab Mitte Februar gelten.
Lockdown-Hardliner in der Union, wie Fraktionschef Ralph Brinkhaus, fordern hingegen eine Verlängerung des Lockdowns über den 14. Februar hinaus und verweisen auf mögliche Mutationen des Coronavirus.
Ein weiterer Corona-Todesfall innerhalb eines Tages
Trotz der seit drei Wochen sinkenden Zahl der Neuinfektionen in der Region Osnabrück, sind dennoch weiter Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion zu belegen. Wie am Samstag, wurde auch für den Sonntag ein weiterer Todesfall gemeldet.
Stabil bleibt hingegen die Zahl der hospitalisierten Corona-Fälle und Verdachtsfälle von derzeit 114, von denen 17 intensivpflichtig sind.