Im Wiederholungsverfahren zur Amokfahrt in Trier vom 1. Dezember 2020 hat das Landgericht Trier den Täter erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde des sechsfachen Mordes sowie mehrfacher versuchter Morde und Totschläge für schuldig befunden und in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.
Wiederholungsverfahren bestätigt erstes Urteil
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil am Montag das erste Urteil, welches bereits im August 2022 gefällt wurde. Damals hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben. Der Grund dafür waren Rechtsfehler in der Begründung, dass der Angeklagte in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Angesichts der Komplexität des Falles könnte auch das neue Urteil wieder vor dem BGH landen.
Geschlossene psychiatrische Klinik und besondere Schwere der Schuld
Die besondere Schwere der Schuld des Täters wurde erneut festgestellt. Daher ordnete das Gericht zusätzlich zu der lebenslangen Haftstrafe die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.
Paranoide Schizophrenie und schwerwiegende Folgen der Tat
Die Ermittler stellten fest, dass der Mann, welcher unter paranoider Schizophrenie leidet, am Tage der Tat zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Trierer Fußgängerzone fuhr. Dabei steuerte er das Fahrzeug gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Fünf Menschen wurden dabei direkt getötet und ein weiterer starb einige Monate später an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
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